Medienmitteilung

Zusätzliche Subventionen der Krankenkassenprämien 2020

23/10/2020 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Infolge des Inkrafttretens der Steuerreform und der AHV-Finanzierung auf kantonaler Ebene (STAF-VS) hat der Staatsrat beschlossen, rückwirkend die Subventionen zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien 2020 zu erhöhen. Rund weitere 4’500 Erwachsene erhalten dadurch eine individuelle Prämienverbilligung und für 12’600 Versicherte werden die Subventionen steigen. Insgesamt werden 2020 im Wallis 82’800 Personen unterstützt, das sind 24 % der Bevölkerung. 


Wie am 7. September mitgeteilt, hat der Staatsrat die Änderungen des kantonalen Steuergesetzes und die sozialen Begleitmassnahmen rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Zu diesen sozialen Begleitmassnahmen gehören unter anderem 9,3 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen im Jahr 2020. Da dieser Betrag nun freigegeben ist, hat der Staatsrat die Subventionen anpassen können. 


Je nach Einkommen werden 12’600 Erwachsene eine Subvention zwischen 15 % und 35 % anstelle der ursprünglich bewilligten 5 % erhalten. Ausserdem können nun weitere 4’500 Erwachsene von einer individuellen Prämienverbilligung in Höhe von 10 % profitieren.


Diese verschiedenen Anpassungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft und werden den Krankenversicherern und den Begünstigten vor Jahresende mitgeteilt.


Diese Anpassungen bewegen sich im Rahmen des vom Grossen Rat im Dezember 2019 verabschiedeten Budgets 2020. 
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