Medienmitteilung

Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit

28/09/2011 | Kantonale Dienststelle für die Jugend 


(IVS).- Seit 1991 haben alle Angestellten und Lernenden unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit (Obligationenrecht Artikel 329e). In der Westschweiz wird die Möglichkeit eines solchen Bildungsurlaubs wenig genutzt. Die Verantwortlichen der Kantone Genf, Neuenburg, Waadt, Jura, Freiburg und Wallis nehmen das Jahr der Freiwilligenarbeit 2011 zum Anlass, um auf den Jugendurlaub hinzuweisen.

Der Jugendurlaub ist das Resultat einer Petition der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV im Jahr 1984 und bildet einen wichtigen Meilenstein im Engagement der Jugendverbände um die Anerkennung freiwillig geleisteter Arbeit.

Im Klartext heisst dies, dass die angesprochene Jugendgruppe 5 zusätzliche Arbeitstage  für die Leitung eines Jugendlagers, für das Engagement  im Rahmen eines Theaterprojekts, oder für eine Aus- und Weiterbildung zugunsten für Kinder und Jugendliche nutzen kann, ohne dass dies das Ferienkonto belastet.

Durch die Teilnahme an Projekten dieser Art, erwerben die Jugendlichen neue Kompetenzen, wie die Projektleitung, Konfliktlösung, Kommunikation und Selbständigkeit, Erfahrungen, die sich ebenfalls für die Arbeitgeber bezahlt machen.

Da der Jugendurlaub in den Westschweizer Kantonen wenig genutzt wird, haben sich  die Jugendverantwortlichen der Kantone Genf, Neuenburg, Waadt, Jura, Freibug und Wallis in einer gemeinsamen Aktion zum Ziel gesetzt, den Jugendurlaub besser bekannt zu machen.

Im Kanton Wallis wird dass Projekt von der kantonalen Jugendkommission und dem Walliser Gewerbeverband unterstützt.

Ein entsprechendes Merkblatt kann im Büro des Jugenddelegierten bezogen werden.


www.sajv.ch

 

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