Finanzielle Unterstützungen
Finanzielle Unterstützungen
In Bezug auf das bewegliche und dokumentarische Kulturerbe verfügt der Kanton seit der Änderung über die Kulturförderung vom 15. Juni über die Möglichkeit, Gedächtnisinstitutionen sowie juristische Personen und Privatpersonen zu unterstützen, die sich für die Bewahrung des Kulturerbes von kantonalem Interesse einsetzen und damit die Arbeit der drei kulturellen Institutionen, Archiv, Mediatheken und Museen, in einem von diesen nicht abgedeckten Bereich ergänzen.
In Bezug auf das immaterielle und sprachliche Erbe verstärkt dieses Dispositiv die bereits umgesetzten Massnahmen des Staats, zum Beispiel die Liste der lebendigen Traditionen, indem den Gedächtnisinstitutionen die notwendigen Mittel für die Durchführung ihrer Projekte im Bereich des Kulturerbes von kantonalem Interesse zur Verfügung gestellt werden können.