Subventionsmöglichkeiten - Visuelle Kunst, Design und Architektur
arts visuels
Der Kanton Wallis unterstützt das Kulturschaffen von Walliser Künstler.inne.n. Er fördert den Aufbau von Institutionen und Veranstaltungen, die zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Kunstszene in den Bereichen visuelle Kunst, Design und Architektur auf kantonalem Gebiet beitragen.
Dieses Programm bezieht sich auf sämtliche Ausdrucksformen und Kunstgattungen des Bereichs visuelle Kunst, insofern die Arbeitsweise als innovativ erachtet werden kann und zur Erneuerung und Entwicklung der visuellen Kunst beiträgt.
Spezifische Fördergefässe
Für spezifische Fördergefässe sind die angegebenen Fristen und die in dem Förderdokument genannten Bedingungen massgeblich.
- 15.06 Fördergefässe ArtPro
(Kulturförderung im Bereich visuelle Kunst, Design und Architektur, B2 3.1, 3.2, 3.3, 3.5)
- Alle zwei Jahre, ein zweijähriger Unterstützungsbeitrag Lemme –Zweijährige Unterstützung für Kurator oder Kuratorin
(Kulturförderung im Bereich visuelle Kunst, Design und Architektur, B2 3.4)
Punktuelle Unterstützungen
Ein Gesuch kann jederzeit eingereicht werden aber spätestens 8 Wochen vor der Durchführung des Projekts.
Im Bereich der visuellen Kunst, Design und Architektur sind folgende Unterstützungen betroffen:
- Künstlerpublikationen und Ausstellungskataloge
(Kulturförderung im Bereich visuelle Kunst, Design und Architektur, B2 2.1) - Werkausstellung von Künstler.inne.n, die einen Kulturellen Bezug zum Wallis pflegen
(Kulturförderung im Bereich visuelle Kunst, Design und Architektur, B2 2.2) - Beteiligung an nationalen und internationalen Austauschprogrammen
(Kulturförderung im Bereich visuelle Kunst, Design und Architektur, B2 2.3) - Unterstützung für den Empfang von international anerkannten Künstler.inne.n
(Kulturförderung im Bereich visuelle Kunst, Design und Architektur, B2 2.4)
Die punktuellen Unterstützungen werden vom Kulturrat bearbeitet. Es gelten folgende Fristen:
Vollständiges und zulässiges Gesuch eingereicht am : | Bearbeitung durch den Kulturrat : | Antwort spätestens am : |
1. Dezember und 31. Januar | Februar | 15. März |
1. Februar und 31. März | April | 15. Mai |
1. April und 30. Mai | Juni | 15. Juli |
1. Juni und 31. Juli | August | 15. September |
1. August und 30. September | Oktober | 15. November |
1. Oktober und 30 November | Dezember | 15. Januar |
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