Gesetze und Direktiven der Dienststelle für Kultur

Das Kulturförderungsgesetz vom 15. November 1996 und sein Anwendungsreglement legen die Aufgaben, Ziele und Mittel sowie den Handlungsbereich des Kantons in Sachen Kultur fest. Spezifische Reglemente und Weisungen legen die Bestimmungen für die einzelnen Sparten fest.

In Anwendung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen definiert der Staatsrat periodisch die Kulturförderungspolitik, welche durch Entwicklungsprojekte in einzelnen Sparten, beispielsweise in der Sparte Bibliotheken und Mediatheken, ergänzt wird.