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Kapitel 8: Bearbeitung eines Archivbestands
Um die dauerhafte materielle Aufbewahrung der Dokumente sicherzustellen und ihre Interpretierbarkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten, müssen die für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmten Dokumente auf besondere Weise bearbeitet werden. Dazu gehören die Klassifikation der Dossiers sowie ihre Aufbereitung und Ablage in besonderen Materialien.
8.1. Klassifikation eines Archivbestands
Es geht darum, dass die für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmten Dossiers kohärent klassiert werden.
8.2. Aufbereitung eines Archivbestands
Die Dokumente müssen sauber und frei von jeglichem Material, das sie mit der Zeit beschädigen könnte, sein. Zudem müssen sie in Material abgelegt werden, das für ihre dauerhafte Aufbewahrung geeignet ist.