Kapitel 9: Zugang zum Archiv
Kapitel 9: Zugang zum Archiv
Die investierten Mittel und der Aufwand zur sachgerechten Verwaltung des Archivs werden dadurch gerechtfertigt, dass die Öffentlichkeit auf Anfrage Zugang zum Archiv erhält.
Der Zugang zum Archiv ist ein Recht und der eigentliche Zweck des Archivs liegt in seiner Benutzung, sei es um die Vergangenheit nachzuvollziehen, die Gegenwart zu verstehen oder die Zukunft zu gestalten. Das Gemeindearchiv ist allen Personen auf Anfrage frei und unentgeltlich zugänglich zu machen, wovon nur Dokumente mit einer Schutzfrist oder mit anderen Einschränkungen der
Einsichtnahme (siehe unten) ausgenommen sind.
Die in diesem Kapitel vorgestellten Informationen sind den Bestimmungen entnommen, die im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) vom 9. Oktober 2008 und dem davon abhängigen Reglement (ARGIDA vom 16. Dezember 2010)1 vorgesehen sind. Es wird empfohlen, sich darauf zu beziehen. Zusätzliche Informationen zum Datenschutz und zum Zugang zu amtlichen Dokumenten sind auch auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Wallis sowie auf derjenigen des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten des Kantons Wallis verfügbar.
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