Subventionsmöglichkeiten - Literatur
Literatur
Der Kanton Wallis unterstützt das literarische Schaffen aller Gattungen, Formen und Medien von professionellen, Walliser Schriftsteller. Er fördert die Verbreitung und Rezeption ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit und trägt zum Aufbau von qualitativ hochstehenden literarischen Aktivitäten bei.
Spezifische Fördergefässe
Bei den spezifischen Fördergefässen sind die im Förderprogramm angegebenen Fristen und Bedingungen massgebend.
- 15. Mai : LiteraturPro Wallis (B1/3.2)
a. Stipendien zur Recherche und zum Schreiben
b. Stipendien für Residenzen von Schriftsteller/-innen in Zusammenarbeit mit Institutionen oder Veranstaltungen
c. Fokus-Stipendium
d. Stipendien für Nachwuchskünstler/-innen / Mentoratsprogramm
- 15 Mai : Atelier für Übersetzer in Raron (C1 2.2)
Punktuelle Unterstützungen
Ein Gesuch kann jederzeit eingereicht werden aber spätestens 8 Wochen vor der Durchführung des Projekts.
Im Bereich Literatur betrifft dies folgende Unterstützungsbeiträge:
- Übersetzungsprojekt (B1 2.1)
- Herausgabe literarischer Werke (B1 2.2)
- Lesungen von Walliser Autoren (B1 2.3)
- Literarische Veranstaltungen (B1 2.4)
Die punktuellen Unterstützungen werden vom Kulturrat behandelt. Es gelten folgende Fristen:
Vollständiges und zulässiges Gesuch eingereicht am : | Bearbeitung durch den Kulturrat : | Antwort spätestens am : |
1. Dezember und 31. Januar | Februar | 15. März |
1. Februar und 31. März | April | 15. Mai |
1. April und 30. Mai | Juni | 15. Juli |
1. Juni und 31. Juli | August | 15. September |
1. August und 30. September | Oktober | 15. November |
1. Oktober und 30 November | Dezember | 15. Januar |
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