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Subventionsmöglichkeiten - Kulturvermittlung und Promotion
Kulturvermittlung und Promotion
Der Kanton Wallis unterstützt Kulturvermittlungsprojekte, die den Dialog zwischen Kultur, künstlerischem Schaffen und Publikum stärken, insbesondere um eine aktive Auseinandersetzung mit Kultur zu fördern. Er begünstigt kollektive Promotionsprojekte.
Punktuelle Unterstützungen
Ein Gesuch kann jederzeit eingereicht werden aber spätestens 8 Wochen vor der Durchführung des Projekts.
Im Bereich Kulturvermittlung und Promotion sind folgende Unterstützungen betroffen:
- Kulturvermittlungsprojekt
(Unterstützung im Bereich Kulturvermittlung und Promotion, B8 2.1) - Kollektive kulturelle Promotion
(Unterstützung im Bereich Kulturvermittlung und Promotion, B8 2.2) - Geschichtenerzählung
(Unterstützung im Bereich Kulturvermittlung und Promotion, B8 3)
Die punktuellen Unterstützungen werden vom Kulturrat bearbeitet. Es gelten folgende Fristen:
Vollständiges und zulässiges Gesuch eingereicht am : | Bearbeitung durch den Kulturrat : | Antwort spätestens am : |
1. Dezember und 31. Januar | Februar | 15. März |
1. Februar und 31. März | April | 15. Mai |
1. April und 30. Mai | Juni | 15. Juli |
1. Juni und 31. Juli | August | 15. September |
1. August und 30. September | Oktober | 15. November |
1. Oktober und 30 November | Dezember | 15. Januar |
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