Zeugen von COVID-19
Mein Archiv der COVID-Zeit
Geschlossene Geschäfte, verlassene Straßen, angehaltene Aktivitäten, eine neue Art zu leben, zu arbeiten oder Ihre Kinder zu unterrichten. Archivieren Sie Ihr Leben im Wallis während des Lockdowns, indem Sie an der Sammelaktion #zeugenvoncovid19 teilnehmen, die vom Staatsarchiv des Wallis lanciert wurde.
Es sind nie dagewesene Zeiten. Wie unsere Eltern und Grosseltern uns von ihrem Leben während des Zweiten Weltkrieges erzählt haben, so werden wir unseren Kindern und Enkeln von dieser Pandemie und dem Lockdown erzählen, die unser tägliches Leben unterbrochen und unsere Lebensweisen völlig verändert haben.
Um die Spuren dieser individuellen und kollektiven Erfahrung für künftige Generationen zu bewahren, lädt das Staatsarchiv des Wallis Sie alle ein, an der Sammelaktion #témoinsducovid19 mitzumachen.
Welche Dokumente können an das Staatsarchiv Wallis geschickt werden?
- Ihre schriftlichen Zeugnisse oder Erfahrungsberichte, zum Beispiel in Form eines Tagebuchs, offenen Briefes oder Gedichtes;
- Zeichnungen von Kindern und Erwachsenen;
- Fotografien oder Videos von Ihren schönsten Aktionen während des Lockdowns;
- Die Veränderungen in Ihrem Alltag, sei es z.B. ihr Homeoffice oder das Schulzimmer zu Hause, die Szenen auf den Strassen, die Sie von Ihrem Balkon oder Fenster aus aufgenommen haben, die Szenen des Applauses um 21 Uhr, die Aktion «Fanfaren auf dem Balkon», oder auch die Schwierigkeiten, auf die Sie gestossen sind;
- Kurz gesagt, jeder Zeuge in Papier- oder digitaler Form dieser unruhigen und turbulenten Zeit, von dem Sie meinen, dass es nützlich wäre, ihn aufzubewahren.
Wie nehmen Sie teil ?
Senden Sie Ihre Dokumente an archives@admin.vs.ch oder per Post an Staatsarchiv Wallis, rue de Lausanne 45, 1950 Sion oder bringen Sie sie persönlich vorbei.
Legen Sie Ihren Dokumenten den ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Schenkungsvertrag bei, den Sie uns als Fotokopie oder Scan zusenden können. Sie können den Schenkungsvertrag ausdrucken, unterzeichnen und mit dem Telefon abfotografieren. Sollte der Vertrag nicht beiliegen, wird Ihre Zustimmung zur Vermittlung, Reproduktion und Wiederverwendung der zugestellten Dokumente vorausgesetzt, vorbehaltlich des Schutzes der Privatsphäre und des Copyrights.