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Meldung Bau Solaranlage ohne Bewilligungspflicht

Die folgenden Solaranlagen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (RPG Art. 18a, RPV Art. 32a, BV Art. 20 bis), müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baugenehmigung:

  • Schrägdach (Bauzone)
  • Flachdach (Bauzone)
  • Fassade in Industrie-, Handwerks- und Gewerbezone
  • Schrägdach (Landwirtschaftszone)
  • Flachdach (Landwirtschaftszone)