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Krieg in der Ukraine - Aufnahmeverfahren im Wallis

Um die Ankunft und die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine möglichst reibungslos zu koordinieren, hat der Staat Wallis in Zusammenarbeit mit dem Bund nun das Aufnahmeverfahren für die Geflüchteten im Wallis präzisiert. So müssen alle, die von der Schweiz vorübergehenden Schutz (Status S) erhalten möchten, ein Bundeszentrum durchlaufen, bevor sie einem Kanton zugewiesen werden. Nach ihrer Ankunft im Wallis werden die Geflüchteten damit in einem ersten Schritt in einer Kollektivunterkunft untergebracht und dann je nach Verfügbarkeit an eine Gastfamilie oder in eine Wohnung weiter verwiesen. Die Betreuung der Gastfamilien übernimmt das Rote Kreuz Wallis, das vom Amt für Asylwesen ein entsprechendes Mandat dazu erhalten hat. In Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Gesundheitswesen hat das Amt für Asylwesen eine Koordinationsstelle eingerichtet, welche die medizinischen Basisuntersuchungen organisiert. Der Schulunterricht wird für Kinder in den Kollektivunterkünften schrittweise vor Ort oder für Kinder in Gastfamilien oder in Wohnungen in den Gemeindeschulen aufgegleist.

Wer von der Schweiz vorübergehenden Schutz (Status S) erhalten möchte, muss ein Bundeszentrum durchlaufen, bevor er oder sie einem Kanton zugewiesen wird. Der Kanton Wallis, der rund 4 % der Schutzsuchenden aufnimmt, betreibt in Sitten ein solches Erstaufnahmezentrum. In einem ersten Schritt werden die Geflüchteten in einer Kollektivunterkunft untergebracht und dann je nach Verfügbarkeit in eine Gastfamilie oder Wohnung verlegt.

Aktuell sind gut zwei Drittel der ukrainischen Flüchtlinge bei einer Gastfamilie untergebracht. Bis heute haben sich 403 Walliser Familien gemeldet. Bevor die Personen einer Familie zugeteilt werden, stattet das Rote Kreuz Wallis im Auftrag der Dienststelle für Sozialwesen und unter der Aufsicht der SFH der vorgeschlagenen Unterkunft einen Besuch ab, um die Wohnverhältnisse zu evaluieren. Neben einem Besuch vor Ort gehören auch ein Fragebogen und ein Strafregisterauszug zur Evaluation. Diese Kontrollen dienen dazu, den aufgenommenen Personen akzeptable Wohnverhältnisse und ausreichend Schutz bieten zu können. Für Familien, die über einen Zeitraum von mehr als 15 Tagen Menschen mit einem Status S aufnehmen, ist eine Entschädigung vorgesehen, wofür aber eine Vereinbarung unterzeichnet werden muss. Der Anspruch beginnt frühestens am Datum der Hinterlegung des Gesuchs beim Amt für Asylwesen.

Gastfamilien, die bereits Menschen aus der Ukraine aufgenommen, diese aber noch nicht registriert haben, können dies online über die Adresse https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html noch tun. So lassen sich ihr Aufenthalt in der Schweiz offiziell erfassen und der Schutzstatus S ausstellen.

Sobald die Geflüchteten in Gastfamilien oder in einer Wohnung untergebracht sind, übernimmt die regionale Empfangsstelle für Asylbewerbende die soziale Begleitung und finanzielle Unterstützung. Wer in einer Kollektivunterkunft untergebracht ist, erhält die ihm zustehenden Gelder direkt vor Ort.

In Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Gesundheitswesen hat das Amt für Asylwesen eine Koordinationsstelle eingerichtet, welche die medizinischen Basisuntersuchungen organisiert. Bei Personen, die in Kollektivunterkünften untergebracht sind, werden diese Erstkonsultationen vor Ort vom Pflegepersonal übernommen. Wer in einer Wohnung oder bei einer Gastfamilie untergebracht ist, erhält eine Einladung für eine solche Konsultation.

Was den Schulunterricht für Kinder anbelangt, werden in den Gruppenunterkünften schrittweise Mehrjahrgangsklassen eröffnet. Kinder, die in einer Gastfamilie oder in einer Wohnung untergebracht sind, besuchen den Unterricht je nach Kapazität in den Gemeindeschulen, entweder in den Regelklassen oder in speziell für ukrainische Kinder gebildeten Klassen.