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Hauptaufgaben
Hauptaufgaben
Die Kontrollen, die durch das Finanzinspektorat des Kantons Wallis durchgeführt werden, beruhen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980 (FHG).
Rechtsgrundlage
FHG - Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980- Art. 1 - Geltungsbereich
- Art. 35 - Geltungsbereich, Zweck und Arten der Oberausicht und der Aufsicht
- Art. 44 - Statut, Aufgaben, fachliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit
- Art. 45 - Kontrollaufgaben
- Art. 46 - Mitarbeit an Vorschriften, Begutachtung und Beratung
- Art. 47 - Bereiche der Kontrolle
- Art. 48 - Zusammenarbeit mit besonderen Organen
- Art. 49 - Dokumention und Auskunft
- Art. 50 - Bericht
- Art. 51 - Dienstverhältnis