Projekt "Raumentwicklung" 2020
Der Kanton Wallis, wie auch die Gesamtschweiz, steht in der Raumplanung vor grossen Herausforderungen. Die Bevölkerung wächst weiter - in unserem Kanton gar noch schneller als der Schweizer Durchschnitt. Die Walliser Bevölkerung wird bis ins Jahr 2030 voraussichtlich um rund 15‘000 auf 340‘000 Einwohner wachsen. Dieses Bevölkerungswachstum löst einen weiteren Druck auf die Landschaft aus, insbesondere durch die Suburbanisierung und die Verstädterung. Derzeit konzentrieren sich 70 Prozent der Menschen sowie der grösste Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten des Industrie- und Dienstleistungssektors in der Rhonetalebene, auf knapp 6 Prozent der Kantonsfläche. Die steigende Wohlfahrt hat immer höhere Ansprüche aufs Wohnen zur Folge, sowohl in Bezug auf die Qualität als auch auf die beanspruchte Fläche pro Person. Das Verkehrsaufkommen auf nationaler Ebene steigt kontinuierlich an und bringt die Verkehrsinfrastruktur an ihre Leistungsgrenzen. Insbesondere auch aufgrund dieser zunehmenden Mobilität der Menschen, verändern sich die Lebens- und Wirtschaftsräume und stimmen nicht mehr mit den institutionellen Grenzen (Gemeinden und Kantone) überein.
Um diese Herausforderungen zu meistern, hat der Staatsrat, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren bereits 2010 das Projekt «Raumentwicklung 2020» lanciert und zu einem Regierungsschwerpunkt der laufenden Legislatur erklärt. Damit leitete er die notwendigen Reformen ein und beabsichtigt eine umfassende, nachhaltige, rationelle, kohärente und ausgewogene Raumentwicklungspolitik zum Wohle der Walliser Bevölkerung zu erarbeiten.
Zur Umsetzung dieser Raumentwicklungspolitik ist es unabdingbar, die kantonale Richtplanung zu überarbeiten und über einfache und klare Verfahren sowie kohärente und effiziente Instrumente zu verfügen.
Im Rahmen des "Projekts Raumentwicklung 2020" wurden drei Teilprojekte definiert:
- das Raumentwicklungskonzept (KREK), welches den überarbeiteten Beschluss des Grossen Rates von 1992 über die Raumplanungsziele enthält;
- die Teilrevision des kantonalen Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) vom 23. Januar 1987 in zwei Etappen;
- die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans, welcher 1989 vom Bundesrat genehmigt und 2000 überarbeitet wurde.