Reportage

Porträt

null Dubai, eine zauberhafte Auszeit

PorträtDubai, eine zauberhafte Auszeit

«Es war schon immer mein Wunsch, einmal im Ausland in einem internationalen Umfeld zu arbeiten». In Dubai bekam Stéphanie mehr als genug davon. So wurde sie zur «Team Leader Guest Relations» befördert und leitete den Empfang im Schweizer Pavillon mit einem vierzigköpfigen Team. Ihre Mitarbeitenden stammten aus Asien, Europa und Südamerika, rund 15 Sprachen wurden gesprochen. «In den sieben Monaten meiner Tätigkeit habe ich so viel erlebt wie während zehn Jahren HR, mit allen nur vorstellbaren Situationen», lacht Stéphanie rückblickend. Ihr Pflichtenheft wurde ergänzt durch eine weitere, etwas ungewöhnliche Aufgabe: «Zur Dekoration des Raumes wurde Nebel erzeugt, echter Nebel auf Wasserbasis. Ich habe gelernt, Nebel zu erschaffen. Damit fülle ich eine Zeile mehr in meinem Lebenslauf», scherzt die Walliserin, die in Fully zuhause ist.

In den sieben Monaten meiner Tätigkeit habe ich so viel erlebt wie während zehn Jahren HR, mit allen nur vorstellbaren Situationen.

Um das Abenteuer Dubai in die Realität umzusetzen, nahm die Staatsangestellte unbezahlten Urlaub in Anspruch. Dazu musste sie bei ihren Vorgesetzten, bis hin zum Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, ein begründetes Gesuch stellen. «Nach dem ersten Überraschungsmoment und nachdem ich das Projekt erklärt hatte, bekam ich grossen Zuspruch», erzählt die 40-Jährige. «Mein Anliegen war ja nicht komplett aus der Luft gegriffen, denn meine vorübergehende Arbeitgeberin würde ja niemand geringeres als die Bundesverwaltung sein».

 

Ob sie einen Tipp für ihre Kollegen hat, die von einer ähnlichen Auszeit träumen? Gleich zwei hat die HR-Expertin auf Lager: Man sollte Lösungen vorwegnehmen und im Vornhinein abklären, ob ein Sabbatical im beruflichen Umfeld überhaupt realistisch sei.

 

Wäre die Expo wie ursprünglich geplant im Jahr 2020 über die Bühne gegangen, hätte sich die Frage gar nicht erst gestellt, da mein Chef zu diesem Zeitpunkt Präsident der Walliser Regierung war.

Mit diesem Freifahrtschein in der Tasche erreichte Stéphanie Denis Darbellay Dubai am 7. September 2021. Im Nu hatte sie sich eingewöhnt, trotz Hitze und der neuen Arbeitsbedingungen. «Eine 45-Stunden-Woche und unregelmässige Arbeitszeiten, ich habe es einfach geliebt», gesteht sie. Auch dank des Erfolgs des Schweizer Pavillons hat sie sich mehr als nur wohl gefühlt. Und die Leute kamen. Beim grössten Ansturm mussten die Besucher drei Stunden warten, bevor sie endlich den roten Schweizer Teppich betreten konnten. Täglich tummelten sich 18 000 Besucher auf dem Gelände und hin und wieder mischten sich auch Prominente unter das Volk: «Der Scheich von Dubai war da und viele Königsfamilien aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien. Aus der Schweiz sind mir Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer geblieben, aber auch Nabilla und Géraldine Fasnacht».

Stéphanie Denis Darbellay, mit Géraldine Fasnacht
Stéphanie Denis Darbellay

Arbeit bestimmte den Alltagsrhythmus, ebenso das Reisen. Jeder freie Tag rief nach einem neuen Abenteuer. So besuchte Stéphanie Denis Darbellay die sieben benachbarten Emirate und den Oman. Eine Abenteurerin? Als solche würde sie sich nicht bezeichnen, zumindest noch nicht: «Ich bin eher so, dass ich meine Reisen im Voraus plane. Normalerweise reserviere ich Hotels und Flüge schon vorher, ebenso wie Busse, Züge und andere Transportmittel falls nötig. Aber das könnte sich noch ändern».

Mit 46 Jahren hat Stéphanie bereits ganze 30 Länder bereist. Im Durchschnitt zieht es sie einmal im Monat in die Ferne. «Es kann auch schon mal vorkommen, dass ich für einen Tag nach Nizza, London oder Amsterdam fliege. Mein CO2-Fussabdruck? Ich muss zugeben, wenn es ums Reisen geht, bin ich recht egoistisch».

 

Ich bin eher so, dass ich meine Reisen im Voraus plane.

Rückflug aus Dubai dann am Montag, 4. April 2022. Zwei Tage später sitzt die Assistentin des Vorstehers des Departements für Volkswirtschaft und Bildung bereits wieder in ihrem Büro im Aymon-Gebäude, motivierter als je zuvor: «Nach einer solchen Auszeit kommt man völlig energiegeladen zurück, man sprudelt über vor neuen Ideen und Begeisterung, vor allem nach einer internationalen Erfahrung wie dieser».

«Träume erfüllt man sich am besten, indem man aufwacht und sie realisiert», schrieb einst Paul Valéry. So lautete Stéphanies Credo schon seit jeher. «Anfangs wusste ich nicht, wie ich dieses Projekt meinem Mann und meinem Arbeitgeber beibringen sollte. Sobald ich ihnen aber davon erzählte, wurde alles einfacher. Viel zu oft setzen wir uns selbst Grenzen. Und genau aus diesem Grund muss man aufwachen, um seine Träume zu verwirklichen». Für Stéphanie wird Dubai immer «eine zauberhafte Auszeit» bleiben. Sie ist sich sicher, dass sie im November zurück will, dieses Mal aber, um Ferien zu machen.

 

Und genau aus diesem Grund muss man aufwachen, um seine Träume zu verwirklichen.
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Dialog

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Glosse

null Immer diese moderne Technik

Glosse

Immer diese moderne Technik

Einigen bekommt das Leben im Home Office gar nicht mal so schlecht. Vorteile gibt es in der Tat so manche. Der Wecker kann etwas später gestellt werden, das Kantinenessen fällt weg und es dürfen auch mal Spaghetti aglio et olio auf dem Speiseplan landen, ohne dass die Kollegen dabei gleich die Nase rümpfen. Was ich persönlich am Arbeitsalltag in den eigenen vier Wänden allerdings so gar nicht leiden kann, sind Videokonferenzen. Auch nach einem Jahr spielen sich diese gefühlt immer nach dem gleichen Schema ab.

Der Einstieg ist für gewöhnlich ein einziges Durcheinander. Es fallen Sätze und Fragen wie «Könnt ihr mich hören?», «Thomas, bist du auch da? Weiss jemand, ob Tina auch noch zu uns stösst?», «Kannst du uns sehen?», «Ich kann euch zwar hören aber nicht sehen.». Dann, wenn mal alle ordentlich verkabelt sind, wird das Meeting kurzzeitig entweder von einem bellenden Hund, einem schreienden Kind oder einem herzigen Büsi, das über die Tastatur tapst und seinen Allerwertesten in die Kamera hält, unterbrochen. Nachdem nun jeder seinen Kommentar zu den flauschigen Vierbeinern oder dem süssen Nachwuchs abgegeben hat, folgt die Bitte, doch das Mikrofon auszuschalten, wenn man selbst gerade nicht spricht. Damit Geräusche wie die vorherigen nicht die Traktandenliste durcheinanderbringen.

Das wäre dann also definitiv nicht der richtige Moment für den einen Kollegen, uns nach unserer Meinung zu seinem «lustigen» Hintergrundbild zu fragen. Insbesondere, weil niemand es wagt, die Wahrheit laut auszusprechen. Nämlich, dass diese tollen Hintergrundbilder in Wahrheit nicht viel mehr sind als ein Greenscreen, der die Haare oder Teile der Kopfhaut verschwinden lässt.

Also geht es weiter im Programm. Kollege X bittet um etwas Geduld. Denn selbst beim zehnten Videomeeting hat er noch nicht verstanden, wie er seinen Bildschirm mit anderen teilen kann. Und als es schliesslich klappt, bereut er es noch in der selben Sekunde. An dieser Stelle sei gesagt, dass es ratsam ist, gewisse Fenster, die im Browser im Hintergrund noch geöffnet sind, vor der Bildschirmfreigabe zu schliessen.

Das ist definitiv zu viel für mich. Da gibt es nur einen Ausweg. Irgendwie scheint plötzlich die Verbindung so schlecht…ii-i-chchchchch – knister - ka-n uch – knister - nii..meh…ören.

 

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Ratgeber

Blick ins Staatsarchiv

null Fahndungsregister der Walliser Kantonspolizei

Blick ins Staatsarchiv

Fahndungsregister der Walliser Kantonspolizei

Wenn die Polizei heute eine gesuchte Person zu Fahndung ausschreibt, erscheinen Meldungen in der Presse, in den sozialen Medien und es erfolgt ein Eintrag in RIPOL, dem automatisierten Polizeifahndungssystem der Schweiz. Doch wie fahndete die Kantonspolizei früher nach Personen? Das Staatsarchiv Wallis bewahrt in seinen Beständen das Fahndungsregister der Kantonspolizei Wallis auf.

In den 1960er-Jahren veröffentlichte der Kommandant jährlich, ab der Mitte der 1970er-Jahre quartalsweise das Fahndungsregister. Mittels dieses Registers wurden unter anderem Verkehrssünder gesucht, die sich ihrer Strafe entziehen wollten, oder Personen, die versäumt hatten, ihre Militärsteuer zu bezahlen.

Im Fahndungsregister waren der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, der Heimatort oder die Staatsangehörigkeit und der Hinweis auf die Ausschreibung aufgeführt, jedoch keine Erkennungsmerkmale zu den gesuchten Personen. Die Veröffentlichung von schützenswerten Personendaten – wie dem Geburtsdatum einer Person – mag heute etwas befremdlich erscheinen und Datenschützer aufschreien lassen. Doch man bedenke, dass das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung 2008 eingeführt wurde.

Im April 1993 erschien die letzte Papierversion des Fahndungsregisters der Kantonspolizei Wallis. Von nun an wird die genannte Veröffentlichung digitalisiert und in das computergestützte polizeiliche Fahndungssystem RIPOL eingegeben.

 

 

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