Im Auftrag der Hygiene
Erster kantonaler Inspektor für Tattoo-Betriebe
Thomas Zenhäusern ist Leiter der Sektion Inspektorat bei der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. 2018 wurde er zum Inspektor für die Kontrolle von Betrieben, die Tätowierungen, Piercings, Microblading oder Permanent-Make-up anbieten, ausgebildet. Seit dem 1. Mai 2017 gilt für solche Betriebe gemäss der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung nämlich eine Meldepflicht. Im Interview mit «vis-à-vis» verrät er unter anderem, wie es sich in der Tattoo-Branche im Wallis verhält.
Das kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 16 Tätowiertinten von Herstellern aus Deutschland und den USA untersucht. Das Ergebnis war sowohl für Tätowierer wie auch Tätowierte alarmierend. Zwei Drittel der Proben waren nicht gesetzeskonform. Wie sieht die Situation diesbezüglich im Wallis aus?
Das kantonale Laboratorium Wallis führt selbst keine Analysen betreffend Inhaltsstoffe in Tätowiertinten durch. Allerdings beteiligte sich der Kanton Wallis 2014 an einer grossangelegten nationalen Kampagne zu diesem Thema. Damals wurden schweizweit 229 Farben analysiert und insgesamt 56 Prozent beanstandet. Die zwei vom Kanton Wallis eingesendeten Proben wurden beanstandet. Allerdings waren diese zwei Proben nicht wirklich repräsentativ. Das heisst, sie stammten beide aus Betrieben, die bereits suspekt erschienen. 2016 führte der Kanton Wallis dann in Zusammenarbeit mit dem Kantonslabor Basel-Stadt, das auf die Analytik von Tätowierfarben spezialisiert ist, nochmals eine Kampagne durch. Dieses Mal mit acht Proben. Von diesen waren zwei konform und sechs nicht konform. Auch dort wurden gezielt «verdächtige» Farben eingereicht. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass es sich nicht um eine kantonale Problematik handelt, sondern um eine generelle Problematik auf dem Markt.
Wie sieht die Situation in Bezug auf Hygiene allgemein im Wallis aus?
Es ist schwierig, hier eine allgemein greifende Stellungnahme abzugeben. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass das Niveau bei professionellen Studios gut bis sehr gut ist. Es gibt Betriebe, die das Thema Hygiene auf einem hohen Niveau und sehr beispielhaft vorleben. Auf der anderen Seite gibt es Tätowierer, die das Tätowieren nicht mit der nötigen Seriosität betreiben und Nachholbedarf haben. 2018 lag die Beanstandungsquote bei den Inspektionen bei 53 Prozent, 2019 bei 52 Prozent. Diese Zahlen scheinen auf den ersten Blick hoch. Es muss aber gesagt werden, dass es sich bei dieser Quote nicht nur um reine Hygienemängel handelt. Ausserdem fanden solche Kontrollen 2018 das erste Mal statt und viele Betriebe wussten nicht, worauf sie achten müssen. Die Zahl der Beanstandungen wird künftig eher rückläufig sein.
Nach welchen Hygienestandards, beziehungsweise Vorgaben richtet sich die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen?
Wir halten uns an die Gesetzgebung sowie an die Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt. Es gibt auch eine Richtlinie für Tätowierer für eine «gute Arbeitspraxis». Diese hat zwar keinen normativen Charakter, ist aber für das Verständnis, vor allem was die Empfehlungen angeht, sehr nützlich. Die offizielle Inspektionsfrequenz liegt bei maximal vier Jahren.
Was unternimmt der Kanton, wenn ein Tattoo-Studio nicht den vorgesehenen Standards entspricht?
Wir beanstanden den Betrieb und verfügen Massnahmen. Wir legen ihm Fristen zur Umsetzung auf, mit Angabe der gesetzlichen Grundlage. Bei gewissen Betrieben gibt es Nachkontrollen, diese können dann auch unangemeldet sein. Eine reguläre Inspektion ist bei den Tätowierern im Normalfall angemeldet. Dies, um die Intimsphäre eines eventuell anwesenden Kunden zu respektieren. Im Extremfall kann es zu einem Tätowierverbot kommen. Dieses sprachen wir seit Oktober 2018 bei zwei Tätowierern aus. Beide tätowierten bei sich zuhause. Das Verbot gilt dann so lange, bis der Tätowierer beweisen kann, dass er sein Metier beherrscht.
Gibt es einen Wildwuchs unter den Tattoo-Betrieben im Wallis oder besteht eine Meldepflicht?
Es gibt seit Mai 2017, also seit Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts LARGO, eine Meldepflicht. Diese ist in der Lebensmittelverordnung geregelt. Diese Tatsache war für viele Tätowierer neu. Im Juli 2018 haben wir die Betreiber entsprechend angeschrieben. Zumindest diejenigen, die uns bekannt waren. Die Resonanz war durchwegs positiv und wir hatten entsprechend viele Rückmeldungen. Mittlerweile haben wir auch mehrere Tätowierer ausfindig gemacht, die sich nicht bei uns angemeldet haben. Der Wildwuchs wurde somit in der letzten Zeit eingedämmt. 2018 wurde im Übrigen der Walliser Tattoo- und Piercing-Verband gegründet, was bestimmt auch zu einer besseren Kommunikation zwischen Tätowierern und den zuständigen Behörden im Kanton beiträgt.
Welche Kriterien sollten Kunden beachten, um ein gutes und sicheres Tattoo-Studio zu finden?
Erst einmal vorab: Der Kunde sollte seine Eigenverantwortung ebenfalls ernst nehmen, gesunder Menschenverstand ist gefragt. In diesem Zusammenhang ist es auch die Aufgabe des Konsumenten, sich selbst kritische Fragen zu stellen, beziehungsweise, dass er diese Fragen dem Tätowierer stellt. Etwa: Wie lange gibt es den Betrieb schon? Handelt es sich um einen Shop, der dies professionell oder nur halbprofessionell betreibt? Wie lange tätowiert der Tätowierer schon? Ist es vor Ort sauber und rein? Herrscht Unordnung? Wie seriös ist das Vorgespräch? Gibt es einen Fragebogen betreffend Allergien, Medikamente oder Gesundheitsprobleme? Anhand dieser Fragen kann ein Kunde die Hygiene-Verhältnisse in einem Studio grob selbst einschätzen.
Auch wenn nach aussen hin alles korrekt erscheint, wie kann ein Kunde sicher sein, dass er dem Studio vertrauen kann, wenn zum Beispiel die verwendeten Farben nicht gesetzeskonform sind? Gibt es ein Qualitätslabel?
Ich denke, ein gewisses Restrisiko bleibt immer bestehen. Denn wer kann schon sagen, was Farben, die nach heutigem Wissensstand gesetzeskonform sind, in zehn bis 20 Jahren auslösen? Dessen muss sich ein Konsument bewusst sein. Es gibt in der Schweiz ein Label für Tattoo-Studios. Es handelt sich hierbei um das Hygiene Quality Label (HQ Label). Dieses ist allerdings ein privates Qualitätssiegel, das durch die Fachverbände gegründet wurde. Es handelt sich nicht um ein Qualitätslabel, das vom Bund, beziehungsweise von den Kantonen erteilt wird. Ein Label ist meiner Meinung nach überdies noch kein Garant, dass immer und stetig alles okay ist. Ich kenne Betriebe, welche dieses private Qualitätslabel nicht besitzen, aber einen sehr ausgeprägten Hygienestandard in Ihrem Studio führen. Was die Farben angeht, lässt man sich am besten vor Ort Zertifikate und Konformitätserklärungen zeigen.