Für die Erbauer

Der einzige Weg, um sich gegen Erdbeben zu schützen, ist erdbebensicher zu bauen. Seit 1. Juli 2004 verlangt das kantonale Baurecht die Anwendung der seismischen Normen SIA 260 für alle Arten von Bauvorhaben. Sie finden hier verschiedene Unterlagen zu den geltenden Normen.

  Bauwerksklasse
BWK I BWK II  BWK III
Neubau Formular Formular+NU+EVB
Bestehenden Bau Formular Formular+NU+UES 269/8

 

Beispiel Konformitätsbericht

BWK = Bauwerksklasse

  • BWK I : Gebäude mit einer durchschnittlichen Anzahl von Personen in oder um das Gebäude herum, die bei einem Ausfall der Struktur von weniger als oder gleich 50 Personen gefährdet sind. Beispiele: Wohn-, Verwaltungs- oder Handwerksgebäude, Parkplätze,...
  • BWK II : Gebäude mit einer durchschnittlichen Anzahl von Personen in oder um das Gebäude herum, die bei einem Ausfall der Struktur von mehr als 50 Personen gefährdet sind. Beispiele: Stadien, Kinos, Theater, Schulen oder Kirchen,...
  • BWK III : Infrastruktur mit lebenswichtiger Funktion. Beispiele: Notfallkrankenhäuser, Feuerwehrgebäude,...

NU = Nutzungsvereinbarung

EVB = Erdbebenvorbemessungsbericht. Der Konformitätsbericht ist an die Gemeinde zu senden.

UES 269/8 = Überprüfung der Erdbebensicherheit