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Nachteilsausgleich: Berücksichtigung verschiedener Störungen und Behinderungen (Dysfunktionen, ADHS...)
Sofern die Diagnose von einer vom Departement für Bildung anerkannten Fachstelle gestellt wird, können Schüler und Studierende, die an schweren Störungen oder verschiedenen Behinderungen (Dyslexie, Dysorthographie, Dyskalkulie, Dyspraxie, problematische Hochbegabung...) leiden, von besonderen Bedingungen für ihren Unterricht und die Durchführung der Prüfungen profitieren.
Die Weisungen des Vorstehers des DVB beschreiben die möglichen Anpassungen.
Solche Anpassungen sind auch auf Sekundarstufe II möglich.