Mögliche Maßnahmen bei Energiemangellage

Strom

In der Schweiz ist die Stromversorgung in erster Linie Aufgabe des Privatsektors. Wenn der Privatsektor nicht mehr in der Lage ist, eine Versorgungslücke aus eigener Kraft zu bewältigen, greift der Staat ein. Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ist für die Vorbereitung und Durchführung der regulierten Bewirtschaftungsmaßnahmen zuständig, die zur Bewältigung einer Versorgungslücke erforderlich sind. Bei einer Stromknappheit ist zwar Strom vorhanden, aber nicht in ausreichender Menge. Deshalb würde der Bund zunächst Appelle an die Bevölkerung und die Unternehmen richten, ihren Stromverbrauch freiwillig zu senken.

Sollten diese Appelle nicht ausreichen, kann die BWL auf Regulierungsmaßnahmen zurückgreifen, die zuvor ausgearbeitet wurden, um den Stromverbrauch und die Stromversorgung zu kanalisieren. Je nach den Umständen können Maßnahmen eingeführt werden, die darauf abzielen, die Ordnung des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land aufrechtzuerhalten.

Was den Stromsektor betrifft, so ist die Organisation für die Elektrizitätsversorgung in Krisenfällen (OSTRAL) für die operative Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates im Falle einer Stromknappheit zuständig. Die Organisation wird auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (BWL) aktiviert, sobald eine Stromknappheit eintritt.

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Gas

In einer Situation, in der Gas knapp ist, ist zwar Gas vorhanden, aber nicht in ausreichender Menge. Deshalb würde der Bund in einem ersten Schritt mit gezielten Botschaften dazu aufrufen, den Gasverbrauch zu senken. Parallel dazu kann der Bund Unternehmen mit Zweistoffanlagen anweisen, von Gas auf Heizöl umzuschalten. Schließlich kann der Bundesrat die Verwendung von Gas für bestimmte Anwendungen einschränken oder verbieten. Die Kontingentierung würde zunächst für alle Anlagen von Verbrauchern gelten, die nicht als geschützte Verbraucher eingestuft werden. Zu den geschützten Kunden zählen Haushalte, Fernwärmeanlagen, die Haushalte versorgen, und wichtige soziale Dienste. Auch Krankenhäuser, die Energie- und Wasserversorgung und Notfallorganisationen zählen zu den wesentlichen sozialen Diensten.

Im Gassektor beauftragte der Bundesrat den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) mit der Einrichtung einer Kriseninterventionsorganisation (KIOS), die für die technische Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse zuständig ist und ein Monitoringkonzept für die Gasversorgung ausarbeitet.

Die KIOS Gas ist die Kriseninterventionsorganisation. Sie wird von der WLV beaufsichtigt und greift auf ihre Anweisungen hin bei Gasknappheit ein.

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Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Der Bundesrat setzt sich in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren dafür ein, die Versorgungssicherheit der Schweiz laufend zu stärken. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen.

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