In Kürze
Wegen seiner geographischen Lage und der besonderen klimatischen Verhältnisse ist der Kanton Wallis in besonders hohem Masse Naturgefahren ausgesetzt, die direkt (Hochwasser und Lawinen) oder indirekt (Waldbrände) mit dem Wasser zusammenhängen. Der Begriff «hydrologische Gefahr» umfasst vielerlei Prozesse (Hochwasser, Murgänge, Überschwemmungen, Oberflächenabflüsse etc.). Als Lawinen gelten Ereignisse, wo Schnee oder Eis in grossen Mengen in plötzliche Bewegung geraten. Indirekt sind auch Waldbrände eine wasserabhängige Naturgefahr: Trockenheit kann die Brandgefahr erhöhen, und die Verfügbarkeit von Löschwasser ist wichtig für die Brandbekämpfung.
Mehrere Ereignisse in der Vergangenheit, wie die Überschwemmungen vom Oktober 2000 oder die Lawinen von Evolène 1999 haben gezeigt, wie verwundbar bestimmte Gebiete angesichts solcher Naturgefahren sind. Es werden grosse Anstrengungen unternommen, um den Schutz von Bevölkerung, Gütern und Umwelt sicherzustellen, z. B. durch die zahlreichen Naturgefahrenschutzprojekte, welche die Gemeinden auf ihren jeweiligen Gebieten ausführen, durch das Generelle Projekt der 3. Rhonekorrektion (GP-R3) oder durch die Erstellung von Überwachungs- und Vorhersagesystemen für Extremereignisse (so das Projekt MINERVE für die Hochwasservorhersage oder das System Guardaval für die Überwachung von Massenbewegungen.
Die Bevölkerung und die Umwelt vor solchen Gefahren zu schützen, obliegt sowohl dem Bund als auch dem Kanton und den Gemeinden. Hier gilt es genau zwischen den Zuständigkeiten der jeweiligen Behörde zu unterscheiden: zunächst ist jede Gemeinde aufgrund ihrer Autonomie für ihr eigenes Territorium verantwortlich; dann der Kanton für die Rhone und den Genfersee, mit einer Mitteilungs- und Hilfeleistungspflicht gegenüber den Gemeinden; und schliesslich der Bund, welcher die Aufsicht ausübt und Unterstützung leistet. Jede Gemeinde verfügt über einen Führungsstab mit einer Einheit “Naturgefahren” sowie spezialisierte Gefahrenbeobachter. Die wichtigsten Organisationen auf Ebene Bund und Kanton, die sich mit dem Prozess der Planung und dem integrierten Risikomanagement befassen, sind: die Nationale Alarmzentrale (NAZ), die Wissenschaftliche Krisenzelle (KRIZ), die Kantonale Naturgefahrenkommission (KNGK) und das Kantonale Führungsorgan (KFO). Vor diesem Hintergrund hat die Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft (DWFL) den Auftrag, die Gemeinden in den Bereichen der oben genannten Naturgefahren zu beraten. Privatpersonen hingegen haben sich an die kommunalen Behörden zu wenden, die sich mit der Problematik befassen.
Da Naturgefahrenrisiken eng mit der klimatischen Entwicklung einer Region verknüpft sind, wird der Klimawandel, der auf die Wasserressourcen und auf Extremereignisse, aber auch auf die Vegetation, den Boden und die Geologie einwirkt, das Risiko für Schadensereignisse auf den sich vergrössernden Siedlungsflächen sehr wahrscheinlich erhöhen.
Naturgefahren - Daten
Gefahrenkarten des Kantons Wallis / DWFL
Die Erstellung von Gefahrenkarten ist Sache der Gemeinden (ausgenommen für die Rhone und den Genfersee), wird aber von Bund und Kanton finanziell und technisch unterstützt. Gefahrenkarten finden über ein Genehmigungsverfahren Eingang in die Raumplanung. Dieses Verfahren wird in einer kantonalen Richtlinie genau beschrieben.
Ausgearbeitet werden die Gefahrenkarten des Kantons Wallis von entsprechenden Fachbüros. Ihnen zugrunde liegen der Ereigniskataster, die vorhandenen Datengrundlagen, sowie die nach wissenschaftlichen Massstäben durchgeführten Feldbeobachtungen, Messkampagnen und Computermodellierungen.
Unter dem Thema Naturgefahren stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf dem Geoportal map.geo.admin.ch einen GIS-Layer zum Stand der Naturgefahrenkartografierung zur Verfügung.
Auf www.naturgefahren.ch publiziert der Bund die offiziellen Warnmeldungen für Naturgefahren. Die beteiligten Naturgefahrenfachstellen des Bundes koordinieren sich im Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren LAINAT. Diese Fachstellen des Bundes sind:
- der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren LAINAT;
- das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS;
- das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz;
- das Bundesamt für Umwelt BAFU;
- der Schweizerische Erdbebendienst SED;
- das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF.
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zeigt, wo die potentiellen Gefahrenherde für Oberflächenabfluss liegen. Sie steht kostenlos online zur Verfügung und deckt sowohl bewohnte wie unbewohnte Gebiete ab
Gefährdungskarte Oberflächenabfluss für die Region Sitten. Quelle: BAFU
Informationen zum Thema Wasser und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen. Sie umfasst Daten für Fachleute, aber auch Lehrmaterialien für Sekundarschulen sowie eine Reihe von Exkursionsvorschlägen für das allgemeine interessierte Publikum. In Zusammenhang mit den Naturgefahren liefert der Atlas statistische Analysen zu örtlichen und regionalen Extremniederschlägen für verschieden Niederschlagsdauern und -wiederkehrperioden. Er stellt auch die statistischen Hochwasserabflussmengen auf der Grundlag langer Messserien zur Verfügung. Und schliesslich quantifiziert er aussergewöhnliche Schneefälle, womit sich die für seltene Lawinen verfügbaren Schneemengen abschätzen lassen, die der Bevöllkerung oder den Infrastrukturen gefährlich werden können.
Extreme Punktregen: Dauer 24h, Wiederkehrperiode: 100 Jahre. Quelle: HADES
Die Sektion Hydrologische Information ist die Fachstelle des Bundes für die Information, den Datenservice und die Fachapplikationen der Hydrologie. Sie erteilt hydrologische Auskünfte und stellt hydrologische Daten und Auswertungen den interessierten Kreisen zur Verfügung. Die meisten Datena sind in Echtzeit von ihrer Internetseite hydrodaten.admin.ch abrufbar.
Naturgefahren - Indikatoren
Schäden durch Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse
Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse können bedeutende Schäden verursachen. Die Höhe der Schäden wird von der Nutzung des Siedlungsraums und von der Intensität und der räumlichen Ausdehnung der Naturereignisse beeinflusst.
Schäden durch Hochwasser, Rutschungen, Murgänge und Sturzprozesse. Publikation: 06.11.2023 Source : BAFU/WSL
Investitionen für den Schutz vor Naturgefahren
Die Zahlen zeigen das finanzielle Engagement des Bundes bei der Prävention vor Naturgefahren, die eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen ist. Enthalten sind auch Ausgaben für die Verbesserung der Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren. Der Bund finanziert die Kosten für Projekte zum Schutz vor Naturgefahren zu rund einem Drittel (Quelle: BAFU).
Investitionen für den Schutz vor Naturgefahren. Publikation: 07.02.2022 Quelle: BAFU
Todesfälle durch Hochwasser, Murgänge, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen
Naturereignisse können Menschen das Leben kosten. Die Zahl der Todesopfer hängt einerseits von der Schwere der Ereignisse ab, andererseits auch von individuellem Verhalten und von den Massnahmen zum Schutz vor Naturereignissen.
Todesfälle durch Lawinen, Murgänge, Rutschungen oder Sturzprozesse. Publikation: 20.07.2023 Quelle: BAFU/WSL
Todesfälle durch Lawinen
Der Indikator steht damit für den Erfolg präventiver Massnahmen wie auch für das gefahrengerechte Verhalten der betroffenen Bevölkerung.
Todesfälle durch Lawinen. Publikation: 20.07.2023 Quelle: BAFU/WSL
Naturgefahren - Rechtsgrundlage und Richtlinien
Rechtsgrundlage
Schweiz- Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991
- Verordnung über den Wasserbau (Wasserbauverordnung, WBV) vom 2. November 1994
- Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979
- Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000
- Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30. November 1992
- Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) vom 20. November 1991
- Gesetz über den Zivilschutz (GZS) vom 10. September 2010
- Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente vom 18. November 1977
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) vom 23. Januar 1987
- Gesetz über den Wasserbau (kWBG) vom 15. März 2007
- Verordnung über den Wasserbau vom 5. Dezember 2007
- Verordnung über die Bestimmung des Gewässerraums bei grossen Fliessgewässern vom 2. April 2014
- Gesetz über den Wald und die Naturgefahren (kGWNg) vom 14. September 2011
- Verordnung über den Wald und die Naturgefahren vom 30. Januar 2013
- Hochwasserschutz an Fliessgewässern. Wegleitung (BAFU, 2001)
- Lawinenverbau im Anbruchgebiet. Technische Richtlinie als Vollzugshilfe (BAFU, 2007)
- Berücksichtigung der Naturgefahren in der Raumplanung. Leitfaden zuhanden der Gemeinden (DRE, 2012)
- Richtlinie zur Erarbeitung von Gefahrenzonen und zu den Baubewilligungen innerhalb dieser Zonen vom 7. Juni 2010
Naturgefahren - Studien und Projekte
Die 3. Rhonekorrektion der Kantone Wallis und Waadt ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz: Es umfasst eine Länge von 162 Kilometern Flusslauf, betrifft den Schutz für gut 100‘000 Menschen und verhindert mögliche Hochwasserschäden im Umfang von geschätzten 10 Milliarden Franken. Neben mehr Sicherheit soll das Projekt auch mehr Natur für die Rhone bringen (Quelle: BAFU).
Im Rahmen der 3. Rhonekorrektion geplante Massnahmen. Quelle: KAR3
Folgendes Video zeigt die Situation beim Rhonehochwasser vom Oktober 2000 und die Folgen, die ein Dammbruch für die Ebene haben kann.
Weiterreichende Informationen zu diesem Projekt sind auf der Internetseite der 3. Rhonekorrektion zu finden.
2011 beschloss der Kanton Wallis sich ein hydrometeorologisches Vorhersagesystem zuzulegen, um eine bessere Überwachung der Rhonehochwasser zu gewährleisten. Auf diesen Beschluss hin wurde das System MINERVE eingeführt. Dieses umfasst sämtliche operativen und organisatorischen Strukturen, um das ganze Überwachungsdispositiv zu steuern, das es braucht von der Sammlung der Grundlagendaten, über die Vorhersage und Vorbereitung bis hin zum Krisenmanagement im Ernstfall durch die entsprechenden kantonalen Organe : das Kantonale Führungsorgan (KFO), die Wissenschaftliche Krisenzelle und die Notfall-Interventionszelle Rhone (IZR) (Quelle: CREALP).
Struktur des Systems MINERVE. Quelle: CREALP
Dieses von 2014 bis 2015 durchgeführte Pilotprojekt lieferte Empfehlungen für die zuständigen Fachleute bei Kantonen und Gemeinden. Die Empfehlungen sollten zeigen, wie Flächen für Hochwasserkorridore im Einvernehmen mit den Grundeigentümern und Nutzern vorausschauend und langfristig gesichert werden können.
Naturgefahren - Publikationen
Dieser Bericht beschreibt die heutige Situation des Umgangs mit Naturgefahren in der Schweiz und bezeichnet die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, um hinsichtlich der Naturgefahren ein integriertes Risikomanagement umzusetzen. Das Ziel ist, eine Koordination zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen und den anderen wichtigen Akteuren zu erreichen.
Der Kantonale Richtplan ist ein Koordinationsinstrument für die verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten. Ziel ist es, die unterschiedlichen Aktivitäten, die auf demselben Gebiet stattfinden, zu koordinieren, einen geeigneten Arbeitsrahmen zu bieten, welcher den Entwicklungen Rechnung trägt, und schliesslich die kantonale Raumplanungspolitik umzusetzen. Er besteht aus verschiedenen Koordinationsblättern:
A.12 Dritte Rhonekorrektion (2016)
A.13 Wasserbau, Renaturierung und Unterhalt von Fliessgewässern (2017)
Um bestehende Risiken vermindern zu können, steht die Erarbeitung von Gefahrenkarten und deren Umsetzung mit raumplanerischen Instrumentenderzeit im Vordergrund. Diese Empfehlung verfolgt das Ziel, Möglichkeiten und Grenzen der raumplanerischen Instrumente aufzuzeigen und sinnvolle Anwendungen aus Sicht des Bundes vorzustellen. Sie richtet sich deshalb an ein breites, raumplanerisch interessiertes Fachpublikum. In erster Linie sind Fachleute des Bundes und der Kantone ange-sprochen. Ferner soll die Empfehlung auch für Fachleute von Gemeinden, Organisationen und Versicherungen im Sinne einer Ergänzung der kantonalen Vollzugshilfen und Richtlinien von Nutzen sein und Planungs- und Ingenieurbüros dienen. Da die verschiedenen Kantone unterschiedlichste Vollzugssysteme kennen, beschränkt sich die Empfehlung auf allgemeine Informationen zum Vollzug.
Diese Publikation stellt einen Prozess vor, wie das angestrebte Sicherheitsniveau in einem konkreten Hochwasserschutzprojekt erreicht werden kann. Sie richtet sich an Fachpersonen, welche in Kantonen, Gemeinden und Privatwirtschaft für die Planung von Hochwasserschutzprojekten zuständig sind.
Der nachhaltige Umgang mit Naturgefahren erfordert ein integrales Risikomanagement, das bauliche, biologische, planerische und organisatorische Massnahmen sowie den Versicherungsschutz und die Eigenverantwortung der Betroffenen mit einbezieht. Dieser Bericht liefert eine gemeinsame, umfassende Übersicht über die Zielgrössen und Einflussmöglichkeiten zur Umsetzung des integralen Risikomanagements ausgearbeitet.
Dieser Bericht zeigt den Kantonen für den Umgang mit Wasserressourcen Strategien, Massnahmen und Beispiele für eine gute Praxis auf. Sodann stellt er eine Reihe von Grundsätzen zur Interessenabwägung und Priorisierung vor. Zur Veranschaulichung enthält er 22 Massnahmen aus der Praxis, welche das Ziel verfolgen, die Auswirkungen von Ausnahmesituationen zu mildern und angesichts einer Ausnahmesituation entweder präventiv oder kurzfristig getroffen werden können.
Dieses Synthesepapier fasst verfügbare Befunde zusammen zu den Auswirkungen des Klimawandels in den Bereichen Wasserbewirtschaftung und Naturgefahren sowie zu möglichen Anpassungsmassnahmen im Kanton Wallis. Sein Fokus liegt auf Sachverhalten, die direkt oder indirekt relevant sind für die Anpassungspraxis in den Regionen und Gemeinden des Kantons Wallis.
Zum obigen Synthesepapier wurde auch eine Broschüre für das breite Publikum herausgegeben.
Der Bericht "CH2014-Impacts" präsentiert die Resultate der gemeinsamen Anstrengung von 15 Schweizer Forschungsinstitutionen zur Quantifizierung möglicher Folgen der Klimaveränderung in der Schweiz.
Der Bundesrat erfüllt mit diesem Bericht das Postulat 10.3533 „Wasser und Landwirtschaft. Zukünftige Herausforderungen“ von Nationalrat Hansjörg Walter. Der Bericht soll Handlungs- und Lösungsansätze einerseits für „kurzfristige Ereignisse wie z. B. einen lokalen, vorübergehenden Wassermangel“ beinhalten, anderseits soll er „langfristige Perspektiven aufzeigen, wie der Bundesrat mit einer generellen Wasserverknappung, z. B. infolge Klimawandel umzugehen gedenkt.“ Der Bericht konzentriert sich auf den Umgang mit Wasserknappheit und Trockenheit und die entsprechenden Konflikte, Versorgungsprobleme und Lösungsansätze.
Dieser Expertenbericht präsentiert ein Vorgehen um den Handlungsbedarf bezüglich lokalen Wasserknappheitsproblemen auf Stufe Kanton – und wo sinnvoll kantonsübergreifend – zu bestimmen. Aus diesem Vorgehen resultierte eine Wasserknappheitshinweiskarte, welche die Regionen mit Handlungsbedarf im Kanton darstellt.
Diese Anleitung für die Praxis hilft bei der Evaluation der im konkreten Einzelfall zu wählenden Erhaltungsstrategie und durchzuführenden Massnahmen an Verbauungen mit Steinmauern und Mauerterrassen. Sie richtet sich insbesondere an kantonale Stellen und Bauherrschaften.
In dieser Publikation sind die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen von Praktikern und Verantwortlichen zu finden.
Naturgefahren - Nützliche Links
3. Rhonekorrektion
Auf der Website der 3. Rhonekorrektion befinden sich zahlreiche Informationen zu diesem Projekt, welches die Überschwemmungsgefahr in der Rhoneeben stark verringern wird.
Waldbrandgefahr
Der Kanton Wallis publiziert eine Karte der allgemeinen Waldbrandgefahr in den einzelnen Regionen des Kantons.
Naturgefahrenportal
Dieses Webportal des Bunde liefert einen Überblick über die aktuelle Naturgefahrensituation.
Naturgefahren: Masnnahmem (BAFU)
Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Schutzmassnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements reduziert oder auf einem akzeptablen Mass gehalten werden. Um Schäden durch Naturgefahren zu verhindern oder zu mindern, müssen alle möglichen Arten von Schutzmassnahmen berücksichtigt werden:
- Planerische Massnahmen
- Organisatorische Massnahmen
- Technische Massnahmen
- Biologische Massnahmen
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT, BAFU)
Die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) setzt sich auf der strategischen Ebene dafür ein, dass die Vorbeugung gegen Naturgefahren in der ganzen Schweiz verbessert wird. Ziel der ausserparlamentarischen Kommission ist ein Paradigmenwechsel von der reinen Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur (Quelle: PLANAT).
Lawinenbulletin (SLF)
Das Lawinenbulletin liefert die Informationen über die Lawinengefahr (Gefahrenkarten und -beschreibungen) sowie über die Schneedecke und das Wetter.
Plattform: Naturgefahren und Gebäudeschutz
Diese Plattform enthält unter anderem Informationen als Planungshilfe für Architekten und Projektleiter sowie technische Informationen für Ingenieure und Fachleute zum Schutz von Gebäuden vor Naturgefahren.
Themen-Plattform des BAFU zu den Naturgefahren
Diese Plattform bietet eine Vielfalt an Informationen über Naturgefahren - für allgemein Interessierte und für Fachleute.