Den Sozialen Zusammenhalt und das Wohlbefinder der Bevölkerung bewahren

Kontext

Die Struktur, die Zusammensetzung und die territoriale Aufteilung (Tal/Berg, Ober-/Unterwallis) der Walliser Bevölkerung befinden sich im Wandel. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen bringen eine Vielzahl von Lebensweisen und Wertvorstellungen hervor. Sie üben einen gewissen Druck auf die Chancengleichheit und die Einkommensverteilung aus, schüren Ängste, vermindern die Solidarität und können den gesellschaftlichen und kantonalen Zusammenhalt auf eine harte Probe stellen.

Das Wallis ist in Sachen Pro-Kopf-Einkommen und Index des sozialen Status1 klar im Hintertreffen und weist im nationalen Vergleich eine überdurchschnittliche Einkommensungleichheit auf. Hingegen ist das frei verfügbare Einkommen der Walliser Haushalte überdurchschnittlich.

Die Wohnkosten (Anteil der Miete am Gesamtbudget) stellen eine immer grössere Belastung für die ärmsten Haushalte, insbesondere die Einelternhaushalte, dar.

1 Mass für den sozialen Status der Bevölkerung, berechnet aufgrund von sechs Indikatoren (Bundesamt für Statistik)

Vision

Der Kanton Wallis bewahrt den Zusammenhalt zwischen den Regionen (Tal/Berg, Ober-/Unterwallis), zwischen den Generationen und zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Bevölkerungsschichten.

Er fördert die Integration und das Zugehörigkeitsgefühl zur Walliser Gesellschaft durch flächendeckende Aktionen, insbesondere durch die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, der Zweisprachigkeit und des Austausches zwischen den beiden Sprachregionen sowie des Sports und der Kultur als Grundlagen für Integration und nachhaltige Entwicklung des Kantons.

Der Kanton gewährleistet die Qualität der Gesundheitsversorgung, indem er in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine wohnortnahe Medizin fördert und die Spitalinfrastrukturen im Einklang mit der Entwicklung der Technologien und Behandlungsmethoden ausbaut.

Die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und der Ruf der Walliser Gesundheitseinrichtungen werden gestärkt. Für Menschen mit Behinderung werden würdige Lebensbedingungen gewährleistet, die ihre Autonomie begünstigen.

Prioritäre Massnahmen und Projekte

  • Stärkung der sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, die dauerhaft in der Schweiz bleiben, durch die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS)
  • Durchführung einer Studie über die Wohnsituation von Haushalten mit geringem Einkommen (in Bezug auf Zugänglichkeit, Kosten und Wohnqualität) mit dem Ziel, eine Wohnraumförderungspolitik zu erarbeiten
  • Konsolidierung und Entwicklung der Sozialpartnerschaft und des Kollektivrechts durch den Erlass von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Normalarbeitsverträgen (NAV), insbesondere in den Branchen mit besonderen Risiken
  • Unterstützung bei der Realisierung von Sportinfrastrukturen von kantonalem Interesse durch die Umsetzung des Sportgesetzes
  • Umsetzung des UNO-Übereinkommens und Anwendung des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB), um das Recht auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten
  • Lancierung eines Pilotprojekts zur Ermittlung des Bedarfs im Bereich des sozialmedizinischen Notfalldienstes («SAMU social»)
  • Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen, um Sprachkurse bis zum Niveau B1 für Migrantinnen und Migranten, insbesondere mit Familienpflichten, zugänglich zu machen
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals in den Spitälern und Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das SMZ- und APH-Personal
  • Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen der Verwaltung und der vom Kanton unterstützten Organisationen, Förderung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor und Verstärkung des Kampfes gegen Diskriminierung
  • Durchführung der ersten Etappe des Architekturprojekts «Museumszentrum»
  • Umsetzung des Wiederankurbelungsplans für die Kultur und Erleichterung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Kulturangebot durch die Einführung eines kantonalen «Kulturpasses»

Statistische Indikatoren

Indicator VS Letzte Erhebung VS -10 Jahre CH Letzte Erhebung
Lade

Die Indikatoren stammen vom Bundesamt für Statistik (BFS) oder von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) für die Indikatoren betreffend die öffentlichen Ausgaben. Die Indikatoren mit dem Vermerk * sind Teil des vom BFS beaufsichtigten nationalen Netzwerks «Cercle Indicateurs Nachhaltige Entwicklung». Dieses Indikatorensystem umfasst rund 30 Indikatoren zur Messung der nachhaltigen Entwicklung. Das Netzwerk «Cercle Indicateurs» besteht aus den Bundesämtern für Statistik, für Raumentwicklung, für Umwelt sowie aus je 19 Kantonen und Städten. Für die Indikatoren * «Cercle Indicateurs Nachhaltige Entwicklung»: AG, AR, BE, BL, FR, GE, GL, LU, NE, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH. Für die übrigen Indikatoren sämtliche Kantone.