FAQ
FAQ
Lernende und Studenten
Um ein mit dem Rail-Check gekauftes Abonnement zu stornieren und somit eine Rückerstattung zu erhalten, senden Sie bitte die Kaufquittung des Abonnements per E-Mail an railcheck@admin.vs.ch. Das Abonnement wird am Ende des Monats storniert
Der Fahrweg vom am weitesten von der Schule entfernten Elternhaus wird übernommen, sofern sich dieses im Wallis befindet.
JA. Um den Rail-Check zu erhalten, müssen am Anfang jedes Schuljahres sie folgende Unterlagen an die Dienststelle für Berufsbildung, Sektion " Ausserkantonale Verträge", Postfach 670, 1951 Sitten schicken:
- eine Kopie des Lehrvertrags
- eine Wohnsitzbescheinigung
- die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton, bei online validierten Lehrverträgen
Nachdem diese Unterlagen bei der Dienststelle für Berufsbildung eingegangen sind und überprüft wurden, erhalten sie ihren Rail-Check mit der Post.
Da Deine Personalien am Schalter kontrolliert werden, kann dieser Rail-Check nicht verwendet werden. Dann muss ein neuer Rail-Check per E-Mail an RAILCHECK@admin.vs.ch beantragt werden.
Sie müssen die Rückerstattung des GA direkt bei Ihrer Wohnsitzgemeinde mittels des diesbezüglichen korrekt ausgefüllten Formulars, mit den auf dem Formular erwähnten Dokumenten, verlangen:
- Original Rail-Check
- Kopie des gekauften Transportausweises
- Zahlungsbeweis.
Der Wert des Rail-Checks entspricht der Hälfte des monatlichen Streckenabonnements bis zum Ende des Schuljahres.
NEIN, diese Kosten tragen die Ausbildungsbetriebe. Bei überbetrieblichen Kursen, die ausserhalb des Kantons stattfinden, werden die Kosten vom kantonalen Berufsbildungsfonds www.fcfp-kbbf.ch übernommen.
Der Rail-Check übernimmt die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem am weitesten entfernten Kursort entsprechen.
NEIN, die Vorlehre ist Teil der obligatorischen Schulzeit, genauer gesagt der Sekundarstufe I. Die Fahrkosten mit den öffentlichen Vehkersmittel werden von den Gemeinden getragen.
JA, wenn ich mehr als 2.5 km oder mehr als 30 Minuten zu Fuss von der besuchten Schule entfernt wohne.
JA. Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, erhält er die Rückerstattung des von ihm für den Fahrausweis bezahlten Betrags. Wenn der Rail-Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail-Check angegebene Betrag rückerstattet.
NEIN, leider ist dieses Angebot per Gesetz ausschliesslich Personen vorbehalten, die im Gebiet des Kantons Wallis ansässig sind (das heisst, dass die Papiere beim Einwohneramt einer Walliser Gemeinde hinterlegt sind).
JA. Jugendliche, die ein GA zu einem Vorzugspreis beziehen können (GA-FVP, GA-Plus Familia) müssen die Rückerstattung ihres Fahrausweises direkt bei ihrer Wohnsitzgemeinde mittels diesem korrekt ausgefülltem Formular verlangen. Der Betrag wird bis zur Höhe des durch den Jugendlichen bezahlten Preises rückerstattet.
NEIN, die Fahrkosten von Schülern, die das 3. oder 4. Jahr einer Orientierungsstufe besuchen, unterliegen den Gesetzen und Bestimmungen der obligatorischen Schulzeit. Sie fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Bist Du an diesem Angebot nicht interessiert, muss der Rail-Check vernichtet werden, z.B. indem dieser zerrissen und zum Altpapier geworfen wird.
NEIN, der Rail-Check ist persönlich und nicht übertragbar. Der Verkäufer am Schalter ist verpflichtet, Ihre Personalien anhand eines amtlichen Dokuments (Identitätskarte) zu überprüfen. Der von Ihnen gekaufte Fahrausweis muss mindestens die auf Ihrem Rail-Check angegebene Strecke decken.
Betreffend das Reglement über die Übernahme der Fahrkosten für die Lernenden und die Schüler der Sekundarstufe II werden mit dem Rail-Check die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitten übernommen. Letzterer ermöglicht den Erwerb eines Streckenabonnements, 2. Klasse, vom Wohnort bis zum Schulort. 50% des Betrages wird durch den Kanton und der Wohnsitzgemeinde übernommen, der Saldo geht zu Lasten der Eltern.
Studieren
Dann muss ein neuer Rail-Check per E-Mail an RAILCHECK@admin.vs.ch beantragt werden.
NEIN, da deren Bildung nicht Gegenstand der allgemeinen Sekundarstuffe II bildet.
JA, die Übernahme der Kosten für die öffentlichen Transportmittel erfolgt auf die gleiche Weise wie bei den Studenten der öffentlichen Schulen. Das Departement für Bildung führt eine stets aktualisierte Liste der vom Kanton Wallis anerkannten Privatschulen.
JA, vorausgesetzt ihr jeweiliger Bildungsweg wurde von dem für Bildung zuständige Departement genehmigt.
NEIN, diese Kosten werden vom Rail-Check nicht berücksichtigt.
Lernende
JA. Um den Rail-Check zu erhalten, müssen am Anfang jedes Schuljahres sie folgende Unterlagen an die Dienststelle für Berufsbildung, Sektion " Ausserkantonale Verträge", Postfach 670, 1951 Sitten schicken:
- eine Kopie des Lehrvertrags
- eine Wohnsitzbescheinigung
- die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton, bei online validierten Lehrverträgen
Nachdem diese Unterlagen bei der Dienststelle für Berufsbildung eingegangen sind und überprüft wurden, erhalten sie ihren Rail-Check mit der Post.
Der Wert des Rail-Checks entspricht der Hälfte des monatlichen Streckenabonnements bis zum Ende des Schuljahres.
NEIN, diese Kosten tragen die Ausbildungsbetriebe. Bei überbetrieblichen Kursen, die ausserhalb des Kantons stattfinden, werden die Kosten vom kantonalen Berufsbildungsfonds www.fcfp-kbbf.ch übernommen
Der Rail-Check übernimmt die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem am weitesten entfernten Kursort entsprechen.
NEIN, die Vorlehre ist Teil der obligatorischen Schulzeit, genauer gesagt der Sekundarstufe I. Die Fahrkosten mit den öffentlichen Vehkersmittel werden von den Gemeinden getragen.
JA, wenn ich mehr als 2.5 km oder mehr als 30 Minuten zu Fuss von der besuchten Schule entfernt wohne.
JA. Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, erhält er die Rückerstattung des von ihm für den Fahrausweis bezahlten Betrags. Wenn der Rail-Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail-Check angegebene Betrag rückerstattet.