Benutzung des Rail-Checks
Der Inhaber des Rail-Checks meldet sich mit einem neueren und gültigen Ausweis am Schalter eines sich auf Walliser Gebiet befindenden Transportunternehmens. Wenn er wünscht, kann er den Rail-Check auch zum Erweb eines Jahres-Generalabonnements (GA) benützen; die diesbezüglichen Mehrkosten gehen voll ganz zu seinen Lasten.
Auf Verlangen am Schalter können Lernende, welche nur einen Kurstag pro Woche oder ein- oder zweimal pro Jahr Blockkurse haben sowie Studenten, die während der Woche in einem im Wallis gelegenen Internat wohnen, mit dem Rail-Check im Maximum 13 durch den Rail-Check gedeckten Halbtax-Mehrfahrtenkarten erwerben. In diesem Falle geht das Halbtax-Abonnement zu Lasten der Eltern und muss beim Kauf der Mehrfahrtenkarten mit einer Bestätigung des betreffenden Internats der Studenten vorgewiesen werden. Der Restbetrag des Rail-Checks ist nicht einziehbar.
Die Rail-Checks werden in Teilbeträgen bis zum Beginn des Schuljahres an die Wohnsitze der Lernenden und Studenten zugestellt.
Lernende, deren Lehrvertrag noch überprüft werden muss, erhalten ihren Rail-Check spätestens zwei Wochen nach Validierung des Vertrags.
Die Gültigkeitsdauer des Rail-Checks ist zeitlich bis zum Ende des laufenden Schuljahres begrenzt. Das Gültigkeitsdatum ist auf jedem Rail-Check angegeben. Er kann im Prinzip binnen zwei Wochen nach erhalt eingelöst werden.
Ein fehlerhafter Rail-Check muss zusammen mit dem Formular Fehlerhafter Rail-Check an die Dienststelle für Berufsbildung zurückgeschickt werden.
Ausstellungsdaten
Die Rail-Checks werden in Teilbeträgen bis zum Beginn des Schuljahres an die Wohnsitze der Lernenden und Studenten zugestellt. Bei Auszubildenden, deren Lehrvertrag gerade analysiert wird, werden die Rail-Checks spätestens zwei Wochen nach der Validierung des Vertrags verschickt.
Die Gültigkeit des Rail-Checks ist bis zum Ende des laufenden Schuljahres begrenzt.Der Rail-Check kann im Prinzip binnen zwei Wochen nach erhalt eingelöst werden.