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Innere und kommunale Angelegenheiten
Kantonale Wahlen
Am 7. und 28. März 2021 haben die Walliserinnen und Walliser ihre Vertreter im Grossrat und im Staatsrat gewählt. Mehrere Neuerungen haben diese Urnengänge gekennzeichnet, insbesondere die (dreiwöchige) Frist zwischen den beiden Wahlgängen der Staatsratswahl, das Datum der konstituierenden Session des Grossrates (siebter Montag nach der Gesamterneuerung) sowie die Erstellung getrennter Wahlzettel für die Abgeordneten und die Suppleanten. Die Organisation, das Validierungsverfahren der Wahlen sowie die Auszählung der Grossratswahlzettel waren zufriedenstellend. Dies ermöglichte es dem Kanton, die Ergebnisse innerhalb einer sehr vernünftigen Frist zu veröffentlichen und zur Kenntnis zu nehmen, dass keine Beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahlen eingereicht worden war.
Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe
Als Folge des Wahlbetrugs, welcher die kantonalen Wahlen vom März 2017 überschattete sowie aufgrund von mehreren Interventionen im Grossen Rat, beschloss der Staatsrat die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe zu verstärken. So wurde ab der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 die Gültigkeit der Stimmabgabe einer zusätzlichen Bedingung unterstellt: Neben der Unterschrift muss nun eine persönliche selbstklebende Etikette aufgeklebt werden. Diese Neuerung erforderte eine Änderung der Verordnung über die briefliche Stimmabgabe, welche von der Bundeskanzlei am 13. April 2021 gewährleistet wurde. Um das Risiko eines signifikanten Anstiegs der ungültigen Stimmzettel zu minimieren, haben der Kanton und die Gemeinden über diese Änderung umfassend informiert. Gemäss der am 28. November 2021 erfassten Ergebnisse, scheint dies Wirkung zu zeigen. Eine ausführliche Bestandsaufnahme wird im Verlauf des Jahres 2022 erfolgen.
Gemeindefinanzen
2021 kann als Meilenstein qualifiziert werden. Einerseits ist der im 2021 herausgegebene Bericht über die Gemeindefinanzen 2019 der Letzte, welcher die finanzielle Situation der Gemeinden gemäss dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM1 darlegt. Dieser bestätigt die derzeit sehr gute Finanzlage der Walliser Gemeinden. Eine Situation, die ebenfalls durch die Ergebnisse der Finanzkennzahlen des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung und der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstelle über die Gemeindefinanzen bestätigt wird.
Andererseits hat die Einführung des HRM2 die Sektion der Gemeindefinanzen (SGF) stark beansprucht. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Information sowie der Schulung von mehr als 500 Personen (Gewählte, Verwaltungsbeamte und Revisionsstellen) gewidmet.