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Energie
Heimfall der Wasserkraftanlage Ernen-Mörel und Vademecum
Der Kanton und die Konzessionsgemeinden Ernen, Binn und Grengiols haben beschlossen, das ihnen laut Gesetz zustehende Heimfallrecht für die Kraftwerkanlage Ernen-Mörel im September 2023 auszuüben. Dazu haben die öffentlichen Gemeinwesen mit der aktuellen Konzessionärin Rhonewerke AG (Rhowag) eine Vereinbarung über die im Zeitpunkt des Heimfalls geschuldete «billige Entschädigung» unterzeichnet.
Der Heimfall der Kraftwerksanlagen Ernen-Mörel ist der erste Heimfall, der nach der kantonalen Strategie «Wasserkraft» durchgeführt wird. Im Fall des KW Ernen-Mörel verbleibt die Wertschöpfungskette zu 100 Prozent in den Händen der Walliser Gemeinwesen (87% Forces motrices valaisannes (FMV) und 13% Gemeinden). Das Vorgehen entspricht dem im April 2021 präsentierten Vademecum «Heimfall der Konzessionen», welches gemeinsam vom DFE und dem Verband der konzedierenden Gemeinden des Wallis zur Unterstützung der betroffenen Gemeinden erarbeitet wurde.
Gebäudeprogramm
Das Departement hat im Herbst 2021 einige Anpassungen bei den Beitragskriterien und Beitragssätzen vorgenommen, insbesondere in Zusammenhang mit den Holzheizungen.
Die Höhe der 2021 insgesamt ausgezahlten Beträge beträgt 19.8 Millionen Franken. Zieht man den durch die CO2-Abgabe finanzierten Bundesbeitrag in der Höhe von 15.2 Millionen Franken ab, beläuft sich der kantonale Nettobeitrag für 2021 noch auf 4.6 Millionen Franken. Die gegenüber Dritten neu eingegangenen Verpflichtungen stiegen 2021 auf 33.8 Millionen Franken.
Höchstspannungsleitung – HöS
Seit 2018 verhandelt der Staat Wallis mit der Swissgrid AG über die Versetzung von vier Masten der Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis in Grône und einem Masten in Chalais. Aufgrund des derzeitigen Projektstands wird die Versetzung der Masten laut Swissgrid AG erst nach der Inbetriebnahme der vom Bundesgericht bestätigten ursprünglichen Streckenführung in Angriff genommen. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden wird der Staat Wallis die Studie zur Versetzung der Masten abschliessen.
Was die Höchstspannungsleitung Mörel-Ulrichen betrifft, hat das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) nun die Neuführung dieser Linie auf einer 2,3 Kilometer langen Strecke auf Höhe von Grengiols bewilligt. Damit werden nur vier anstelle von fünf Strommasten gebaut. Diese kommen ausserdem in grösserer Entfernung zum Dorf Grengiols zum Stehen und werden besser in die Landschaft und das Gelände integriert.
Vernehmlassung des neuen kantonalen Energiegesetzes
Das geltende Energiegesetz stammt aus dem Jahr 2004, weswegen nun ein neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt wurde. Gemäss Entwurf sollen so die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt werden, die bereits in mehreren Kantonen in Kraft sind. Das Gesetz beruht auf der breiten Zustimmung des Volkes zum eidgenössischen Energiegesetz sowie auf der kantonalen Energiestrategie 2060 «Gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung», die beide Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern möchten.
Renaturierung der Gewässer
Im Rahmen der Renaturierung von Gewässern muss der Kanton bei 21 Bauwerken die Auswirkungen von Schwall und Sunk, bei 45 Wasserhindernissen die freie Fischwanderung und bei 36 Anlagen die Belastungsbilanz prüfen. Damit der Anspruch auf die Bundesentschädigungen erhalten bleibt, muss vor Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2030 mit der Umsetzung der Massnahmen begonnen werden. Aktuell hat das Departement bereits 53 der nötigen 102 Beschlüsse in Kraft gesetzt.