Raumentwicklung

Kantonaler Richtplan

Nachdem die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans (kRP) vom Bundesrat am 1. Mai 2019 und am 30. April 2020 genehmigt wurde, liegt die Priorität jetzt bei der Vornahme der vom Bund bis 2023 verlangten Anpassungen. Für den Kanton geht es auch darum, die Ergebnisse der kantonalen Landschaftskonzeption und des kantonalen Klimaplans, die in Ausarbeitung sind, im kRP umzusetzen, einschliesslich des Koordinationsblatts für Maiensässzonen, dessen Prüfung sistiert wurde.

Umsetzung auf kommunaler Ebene

Die Gemeinden hatten bis zum 1. Mai 2021 Zeit (mit Aufschub bis 1. September 2021, auf Antrag des Grossen Rates), um einen Entwurf für das Siedlungsgebiet auszuarbeiten und/oder im Hinblick auf die Revision ihres Zonennutzungsplans (ZNP) Planungszonen auszuscheiden. Im November konnte eine erste erfreuliche Bilanz gezogen werden, denn der Grossteil der Gemeinden hatte ihre Pflichten erfüllt, die übrigen vereinbarten mit der Kantonsverwaltung eine neue Frist. Eine detailliertere Bewertung der Ergebnisse wird Anfang 2022 im Rahmen des Monitoringberichts zu den Bauzonen vorgenommen.

Agglomerationsprogramme 4. Generation

Im Jahr 2021 fanden gleichzeitig die Ausarbeitung, die Genehmigung und die Einreichung der Agglomerationsprogramme 4. Generation (AP4) beim Bund statt. Solche Programme gibt es für die Agglo Brig-Visp-Naters, die Agglo Coude du Rhône (Martinach) und die Agglo Chablais (in Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt); die Agglo Valais central (Sitten und Siders) wartet noch die Etappe AP5 ab. Ferner sind in vielen Regionen des Kantons interkommunale Richtpläne in Ausarbeitung.