Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Die Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen hat den Auftrag, die Gesetzgebung im Stipendienwesen (dazu zählen Stipendien und Ausbildungsdarlehen) umzusetzen.
Mit der Gewährung von Stipendien und Ausbildungsdarlehen werden folgende Ziele verfolgt:
- Chancengleichheit fördern
- Zugang zur Bildung erleichtern
- während der Ausbildung angemessene Lebensbedingungen sicherstellen
- freie Berufs- und Bildungswahl (sowie freie Wahl der Bildungseinrichtung) ermöglichen
- Mobilität fördern
Stipendien und Ausbildungsdarlehen werden nur ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person und ihrer Eltern nicht ausreicht. Massgebend ist dabei die Berechnung, die sich in Anwendung der rechtlichen Grundlage ergibt.
Dienstleistungen der Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Die Sektion:
- informiert das Zielpublikum über das bestehende Angebot und über die geltenden Voraussetzungen;
- behandelt Gesuche um Stipendien und Ausbildungsdarlehen:
- Sie kontrolliert, ob das Gesuch vollständig ist und ob alle Nachweise verfügbar sind.
- Sie berechnet die Höhe der Stipendien und Ausbildungsdarlehen unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung.
- Sie übermittelt die Beschlüsse einer Gewährung oder Ablehnung aufgrund der Berechnung.
- bearbeitet Beschwerden gegen die Beschlüsse:
- Sie bereitet die Dossiers zuhanden der Kommission vor, wenn es Beschwerden zu behandeln gibt.
- Sie übermittelt Einspracheentscheide.
- führt das Sekretariat der Kommission für Stipendien und Studiendarlehen;
- verwaltet die Rückzahlung von Darlehen.
- gewährt Zahlungserleichterungen, wenn die Umstände dies rechtfertigen.
- bereitet die Dossiers zuhanden des Departementsvorstehers vor, wenn jemand den Erlass eines Darlehens oder den Erlass von Zinsen beantragt.
Kantonale Kommission für Stipendien und Studiendarlehen
Die Kommission für Stipendien und Studiendarlehen setzt sich aus 9 vom Staatsrat ernannten Mitgliedern zusammen. Der Dienstchef und der Sektionschef sind Mitglieder der Kommission mit beratender Stimme.
Sie hat folgende Obliegenheiten:
- eine Vormeinung zu Einsprachen abzugeben;
- ihre Meinung abzugeben über Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zu Stipendien und Studiendarlehen, über allgemeine Fragen in diesem Bereich oder Sonderfälle, in denen das Departement oder die Dienststelle an sie gelangt;
- Vorschläge zu den im Bereich der Stipendien und Studiendarlehen zu ergreifenden Massnahmen zu formulieren;
- eine Vormeinung zu Anerkennungen von in diesem Gesetz nicht vorgesehenen Ausbildungen abzugeben.
Die Kommissionsmitglieder sind an das Amtsgeheimnis gebunden.
Das Departement besorgt durch die zuständige Dienststelle das Sekretariat der Kommission.
Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
1950 Sitten