Baubewilligungsverfahren und baupolizeiliches Verfahren
Auf dieser Seite haben wir einige weitere Kommentare zum Thema Baubewilligungspflicht sowie Informationen zum Baubewilligungsverfahren und zum baupolizeilichen Verfahren für Sie zusammengestellt.
Für Dossiers in kommunaler Zuständigkeit
(zuständige Behörde Gemeinderat)
Die erste Anlaufstelle bei Fragen ist das Bauamt der Gemeinde, in der das Bauprojekt ausgeführt werden soll, sofern das Projekt in einer Bauzone geplant ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBS sind Ansprechpartner für die Gemeindebehörden. Sie erteilen keine Auskünfte an Privatpersonen.
Zirkulationsfluss eines Baubewilligungsdossiers bei Eingabe in der Gemeinde
Wichtigsten Phasen
Für Dossiers in kantonaler Zuständigkeit
(zuständige Behörde Kantonale Baukommission)
Die erste Anlaufstelle bei Fragen ist das Kantonale Bausekretariat und Baupolizei (KBS), wenn das Projekt ausserhalb der Bauzone realisiert werden soll oder wenn es in der Bauzone geplant ist, die Gemeinde sich aber in einem Interessenkonflikt befindet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBS untersuchen die Dossiers, für die die Kantonale Baukommission zuständig ist.
Zirkulationsfluss eines Baubewilligungsdossiers bei Eingabe bei der KBK