Baubewilligungsverfahren und baupolizeiliches Verfahren

Auf dieser Seite haben wir einige weitere Kommentare zum Thema Baubewilligungspflicht sowie Informationen zum Baubewilligungsverfahren und zum baupolizeilichen Verfahren für Sie zusammengestellt.

Die erste Anlaufstelle bei Fragen ist das Bauamt der Gemeinde, in der das Bauprojekt ausgeführt werden soll, sofern das Projekt in einer Bauzone geplant ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBS sind Ansprechpartner für die Gemeindebehörden. Sie erteilen keine Auskünfte an Privatpersonen.

Die wichtigsten Schritte sind:

Zirkulationsfluss eines Baubewilligungsdossiers bei Eingabe in der Gemeinde

 

 

Die erste Anlaufstelle bei Fragen ist das Kantonale Bausekretariat und Baupolizei (KBS), wenn das Projekt ausserhalb der Bauzone realisiert werden soll oder wenn es in der Bauzone geplant ist, die Gemeinde sich aber in einem Interessenkonflikt befindet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBS untersuchen die Dossiers, für die die Kantonale Baukommission zuständig ist.

Die wichtigsten Schritte sind:

 

 

Zirkulationsfluss eines Baubewilligungsdossiers bei Eingabe bei der KBK