Projekt mit kommunaler Beteiligung
Die KBK ist ebenfalls für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere, weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist (s. FAQ).
Secrétariat cantonal des constructions et police des constructions
Rue des Creusets 5
1950 Sion
Tél. (français) : | 027 606 37 80 |
Tél. (allemand) : | 027 606 37 81 |
Fax : | 027 606 37 84 |