Projekt mit kommunaler Beteiligung

Die KBK ist ebenfalls für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere, weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist (s. FAQ).

Secrétariat cantonal des constructions et police des constructions

Rue des Creusets 5
1950 Sion

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Tél. (français) : 027 606 37 80
Tél. (allemand) : 027 606 37 81
Fax : 027 606 37 84

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