Benutzung der Plattform

Dank eConstruction ist ein im Amtsblatt publiziertes Dossier direkt auf der Plattform jederzeit und von Zuhause aus einsehbar.

Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.

Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).

Einsprachen können auf der digitalen kantonalen Plattform eConstruction gemäss den in Artikel 47 des Baugesetzes erwähnten Anforderungen eingereicht werden.

Die Einsprachen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, wenn das digitale Format von der Einsprechenden gewählt wird.

Bei Projekten, die vom Gesuchsteller im Papierformat eingestellt wurden, ist die Einsprache zwingend im Papierformat einzureichen

 

 

Für die Erstellung eines Baugesuchs auf eConstruction muss eine für das Wallis verifizierte elektronische Identität, SwissID genannt, verwendet werden.

> In kantonaler Zuständigkeit (Art. 2 Abs 2 & 3 BauG)

Alle Baugesuche aus den an der Pilotphase 1 beteiligten Gemeinden, für welche die Kantonale Baukommission (KBK) zuständig ist, müssen auf der Plattform eConstruction eingereicht werden.

Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten, wie zum Beispiel einen gegebenenfalls vorhandenen Planverfasser, dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde in Papierform einreichen, welches es dann elektronisch erfasst. 

> In kommunaler Zuständigkeit (Art. 2 Abs. 1 BauG)

Alle Baugesuche aus den an der Pilotphase 1 beteiligten Gemeinden, für welche der Gemeinderat zuständig ist, müssen auf der Plattform eConstruction eingereicht werden.

Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten, wie zum Beispiel einen gegebenenfalls vorhandenen Planverfasser, dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde in Papierform einreichen, welches es dann elektronisch erfasst.