In einer ausserkantonalen Institution arbeiten
Die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) führt den Auftrag der kantonalen Verbindungsstelle für die ausserkantonalen Platzierungen im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) aus. Diese Vereinbarung regelt die Finanzierungsmodalitäten, wenn Personen in sozialen Institutionen ausserhalb ihres Wohnkantons untergebracht sind.
Walliserinnen und Walliser, die eine ausserkantonale Platzierung wünschen
Eine vom Kanton anerkannte Beratungsstelle (Emera Sozialberatung oder bei Personen mit einer Suchtabhängigkeit die Stiftung Sucht Wallis) begleitet diese Personen bei der Suche nach einer Institution, die ihren Bedürfnissen entspricht, und überwacht anschliessend die Begleitungsmodalitäten.
Die Beratungsstelle reicht das Betreuungssgesuch über eine soziale Institution beim Zentrum für Indikation und Begleitung (ZIB) ein.
Die KFBB fällt einen beschwerdefähigen Entscheid und erteilt einer Institution den Auftrag für die Umsetzung.
Die Beratungsstellen müssen die Begleitungsmodalitäten regelmässig in Zusammenarbeit mit der betroffenen Person und der Institution evaluieren.
Ausserhalb des Kantons Wallis wohnhafte Personen, die sich eine Platzierung im Wallis wünschen
Die Behörde im Wohnkanton der Person reicht bei der KFBB ein Betreuungssgesuch ein.
Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
1950 Sitten
Ein Betreuungssgesuch ausserhalb des Kantons Wallis stellen
Betreuungssgesuche für Personen mit Behinderungen sind über die Emera Sozialberatung, jene für Personen mit Suchtabhängigkeiten über die Stiftung Sucht Wallis beim ZIB einzureichen. Letzteres steht unter der Leitung der KFBB.
Emera Conseil Social |
Emera Sozialberatung |
Fondation Addictions Valais |