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Allgemeine Bedingungen

Die Eintretenskriterien für den Bezug von Direktzahlungen finden Sie unter Bedingungen / Begriffe

Die Betriebe müssen als Landwirtschaftsbetrieb anerkannt sein, mindestens den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen und an den jährlichen Landwirtschaftszählungen teilnehmen.

Die Landwirtschaftsbetriebe werden regelmässig von den vom Kanton beauftragten Kontrollorganisationen oder vom Amt für Landwirtschaft kontrolliert, um zu überprüfen, ob alle mit den Direktzahlungen verbundenen Bedingungen erfüllt sind.

 

Amt für Direktzahlungen

Korrespondenzadresse

Av. Maurice Troillet 260
CP-621
1951 Sion