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Direktzahlungen

 

Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik.
Sie erlauben einerseits die Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und andrerseits die Abgeltung der von der Gesellschaft geforderten Leistungen.
 

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft: Nebst den bisherigen Beiträgen für Flächen in Hanglagen und den Sömmerungsbeiträgen, ist unter dieser Rubrik ein Beitrag an diejenigen Betriebe angeboten, welche einen Grossteil ihrer Flächen in Steillagen bewirtschaften. Zudem erhalten Betriebe für die Sömmerung ihrer Tiere einen Alpungsbeitrag.
     
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Produktionskapazität der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln: Diese Beiträge sind aufgrund der Fläche überwiesen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Betriebe einen minimalen Tierbestand für ihre Grünlandflächen respektieren. Zudem ist mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen der inländische Ackerbau und insbesondere der Futtergetreideanbau gestärkt.
     
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt: Diese Beiträge stärken die Anreiz für qualitativ hochwertige Flächen. Nebenbei sind neue Beiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet, sowie für Uferwiesen ausbezahlt.
     
  • Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften: Dieses Instrument erlaubt Massnahmen im Bereich des kultivierten Landschaftsunterhalts und ist angepasst auf die regionalen Bedürfnisse und Besonderheiten.
     
  • Produktionssystembeiträge für die Promotion besonders naturnaher, umwelt- und tiergerechter Produkte: Nebst dem Bio-, Extenso- und dem Tierwohlbeitrag ist ein Beitrag für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion.
     
  • Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen und effizienten Nutzung der Ressourcen: es sind neu Beiträge ausgerichtet für emissionsarme Gülleausbringung (wie Schleppschlauch), driftreduzierende Techniken beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bodenschonende Anbauverfahren (wie Direktsaat).
     
  • Übergangsbeitrag zur Gewährleistung einer sozial verträglichen Entwicklung: Dieser Beitrag ist vorläufig für eine festgelegte Dauer überwiesen, um die Auswirkungen beim Übergang zum neuen System auszugleichen.
     

Das Amt für Direktzahlungen ist mit dem Vollzug der Direktzahlungsverordnungen beauftragt. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Überweisung der Direktzahlungen und der Oberkontrolle bei den Kontrollaufgaben, damit eine korrekte Anwendung der Bedingungen durch die Landwirte erfolgt.

Weitere Informationen zu den Direktzahlungen des BLW.