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Informationen an die Einkellerer


Weinlesekontrolle

Diese Kontrolle erfolgt nach dem Grundsatz der Eigenkontrolle und obliegt dem Einkellerer. Als Einkellerer gilt, wer Trauben annimmt und presst. Die Einkellerer sind dafür verantwortlich, während der Weinlese sämtliche Traubenlieferungen mit Herkunft, Rebsorte, Ertrag und Mindestzuckergehalt zu erfassen und der entsprechenden Bescheinigung zuzuteilen.

Die Weinlesekontrolle erfasst die gesamte für den gewerblichen Weinbau bestimmte Traubenernte bis zum Zeitpunkt von deren Pressung sowie die Traubenmengen, die einem anderen Zweck als Weinbereitung dienen. Ausgenommen sind Produkte, die von für den Eigengebrauch zugelassenen Pflanzungen stammen. Im Wallis handelt es sich um Reben mit einer Fläche von höchstens 400 m2, die sich ausserhalb des Weingebietes befinden und für welche keine Bescheinigungen ausgestellt werden.
 

Übermittlung der Traubenlieferungen an den Kanton

Die Traubenlieferungen, welche aus dem Kanton Wallis stammen, müssen der Dienststelle für Landwirtschaft via die Webanwendung e-Vendanges geliefert werden. Für die Einkellerer, welche über ein eigenes Kellereiverwaltungsprogramm verfügen, sind Schnittstellen vorhanden. Die Übermittlung im Papierformat ist zwar immer noch möglich, aber gebührenpflichtig. Der Termin zur Übermittlung der Daten ist der 15. November des Jahrgangs. Für Weine aus Spätlese ist die Frist auf den 28. Februar festgelegt.
 

Anmeldeverfahren an das Portal IAM

Der Zugriff auf die Webanwendung e-Vendanges erfolgt über das gesicherte Internetportal IAM des Kantons Wallis. Die Personen, welche über einen Zugang zur Webanwendung der Direktzahlungen ePdir verfügen, besitzen bereits ein IAM-Benutzerkonto. Für den Zugriff auf e-Vendanges siehe weiter unten „Zugriff auf die Webanwendung e-Vendanges“.

Falls Sie ein IAM-Benutzerkonto erstellen möchten, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1. Ich habe noch keinen IAM Benutzernamen und möchte mich anmelden.

a) im Wallis wohnhaft

b) nicht im Wallis wohnhaft

2. Ich habe meinen Benutzernamen und mein IAM Passwort erhalten und möchte mein Konto aktivieren.

Zur Verwaltung Ihres Authentifizierungskontos (Änderung der Mailadresse, Telefon, usw.) stehen Ihnen die entsprechenden Anweisungen unter www.vs.ch/web/iam zur Verfügung.

3. Als neuer Einkellerer melde ich dem Weinbauamt meinen Benutzernamen, damit dieser mit meiner Einkellernummer verbunden werden kann (siehe weiter unten „Zugriff auf die Webanwendung e-Vendanges“).

Haben Sie Verbindungsprobleme zum IAM-Portal? Passwort vergessen? Klicken Sie hier.


Zugriff auf die Webanwendung e-Vendanges

Das Amt für Rebbau und Wein kümmert sich darum, der vom Einkellerer bestimmten Person die Administratorenrechte für e-Vendanges zuzuweisen. Dies kann erst nach erfolgreicher Anmeldung und Aktivierung des IAM-Benutzerkontos erfolgen. Später liegt es in der Verantwortung der Administratoren, allfällige weitere Benutzer ihrer Kellerei selbständig zu verwalten (Erstellung und Desaktivierung der e-Vendanges-Konten). Jeder Benutzer muss vorgängig über ein IAM-Benutzerkonto verfügen.

ACHTUNG: der ausgewählte Administrator ist für die Verwaltung der Benutzer der Kellerei verantwortlich. Zum Beispiel: Deaktivieren eines e-Vendanges-Kontos eines ehemaligen Mitarbeiters, der die Kellerei verlassen hat.