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Informationen an die Traubenlieferanten

Traubenlieferanten-Nummer

Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss auf jeder hinterlegten Bescheinigung die Identität des Lieferanten angegeben werden. Um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen, wird jeder Traubenlieferant durch eine einzige und einmalige Nummer (« Business Partner » respektive BP-Nr.) identifiziert, auch wenn er an verschiedene Einkellerer Traubengut liefert. 

Jeder Traubenzulieferer muss dem Einkellerer seine BP-Nr. bei der Hinterlegung der Bescheinigungen mitteilen. In e-Vendanges müssen alle Bescheinigungen der BP-Nummer des betroffenen Traubenlieferanten zugeordnet sein. Diese Arbeit obliegt den Einkellerern.

Wie kriege ich meine BP-Nr. ?

  1. Für die Rebeigentümer entspricht die BP-Nummer der Referenznummer, welche auf der Bescheinigung rechts der Angaben des Eigentümers aufgeführt ist.
  2. Für die Traubenlieferanten, die nicht selber Rebeigentümer sind, aber Direktzahlungen beziehen, entspricht die BP-Nummer der Bewirtschafternummer.
  3. Die Traubenlieferanten, die weder Rebeigentümer sind noch Direktzahlungen beziehen, sind gebeten, vor der Weinlese mit dem Weinbauamt Kontakt aufzunehmen, um Ihre BP-Nummer zu verlangen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und muss folgende Informationen enthalten :
  • Name(n) und Vorname(n) oder die Firmabezeichnung,
  • Geburtsdatum und
  • vollständige Adresse.
     

e-Vendanges

e-Vendanges bildet ebenfalls die Grundlage für die Eigenkontrolle zwischen Einkellerern und Traubenlieferanten. Jeder Lieferant kann jederzeit alle seine Traubenlieferungen, die er bei einer oder mehreren Einkellerern getätigt hat, einsehen.

Dank e-Vendanges kann der Traubenlieferant ebenfalls:

  • Bescheinigungen aus der gleichen Rebsorte, der gleichen Gemeinde und der gleichen Kategorie zusammenlegen (fusionieren);
  • über Informationen über Parzellen verfügen, welche den in seinem Besitz befindlichen Bescheinigungen zugrunde liegen;
  • alle seine Traubenlieferungen bei einem oder mehreren Einkellerern importieren.


Zugriff auf die Webanwendung e-Vendanges

Alle natürlichen Traubenlieferanten, welche durch eine BP-Nummer identifiziert sind und über ein IAM-Benutzerkonto verfügen, können direkt zu e-Vendanges zugreifen.

Die juristischen Traubenlieferanten (z.B. Gesellschaft, Bürgergemeinde, …) können nicht direkt auf e-Vendanges zugreifen, da das Anmeldeportal IAM es nicht zulässt. Ihr e-Vendanges-Konto ist jedoch für die von ihr bestimmten natürlichen Personen zugänglich. Die natürlichen Personen müssen vorgängig dem Weinbauamt anhand des untenstehenden Formulars gemeldet werden.
 

Anmeldeverfahren an das Portal IAM

Der Zugriff auf die Webanwendung e-Vendanges erfolgt über das gesicherte Internetportal IAM des Kantons Wallis. Die Personen, welche über einen Zugang zur Webanwendung der Direktzahlungen ePdir verfügen, besitzen bereits ein IAM-Benutzerkonto.

Falls Sie ein IAM-Benutzerkonto erstellen möchten, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

  1. Ich habe noch keinen IAM Benutzernamen und möchte mich anmelden.
    1. im Wallis wohnhaft
    2. nicht im Wallis wohnhaft
  2. Ich habe meinen Benutzernamen und mein IAM Passwort erhalten und möchte mein Konto aktivieren.

Zur Verwaltung Ihres Authentifizierungskontos (Änderung der Mailadresse, Telefon, usw.) stehen Ihnen die entsprechenden Anweisungen unter www.vs.ch/web/iam zur Verfügung.

Haben Sie Verbindungsprobleme zum IAM-Portal? Passwort vergessen? Klicken Sie hier.