Startseite DLW Organisation und Amter Publikationen und News Direktzahlungen Obst- und Gemüsebau Rebbau und Wein Viehwirtschaft und Ackerbau Strukturverbesserungen Walliser Landwirtschaftsschule Suchen

Risikoreduktion

 

Behandlungen aus der Luft

Das Wallis ist bekannt für seine Rebberge und sein Obstbau. Pilzkrankheiten, insbesondere Falscher und Echter Mehltau sowie Monilia, können Kulturen angreifen, Ernten vernichten und sich auf die Landschaft auswirken. Menschliche Intervention durch vorbeugende Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln ist unabdingbar, um die Gesundheit der Kulturpflanzen zu gewährleisten.

Behandlungen aus der Luft garantieren eine schnelle und punktuelle Intervention. Dadurch müssen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter weniger mühsame Behandlungen in steilen Rebbergen und im Obstbau vornehmen. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft ist durch verschiedene nachfolgend beschriebene Bestimmungen geregelt, um Mensch und Umwelt bestmöglich vor Emissionen zu schützen.

 

Helikopter

Der Helikopter ist ein erforderliches Instrument für den Unterhalt von steilen und terrassierten Rebbergen. Dasselbe gilt für Aprikosenkulturen in Hanglage.

Der Einsatz von Helikoptern unterliegt einer jährlichen Bewilligung, die vom BAZL in Absprache mit dem BAG, dem BLV, dem BLW, dem SECO und dem BAFU erteilt wird. Bei jeder Behandlung sind eine Fachperson und eine beauftragte Verantwortliche bzw. ein beauftragter Verantwortlicher am Boden insbesondere dafür zuständig, den reibungslosen Ablauf der Durchgänge zu überwachen und einen Bericht zu verfassen, der Ende Jahr an die Bundes- und Kantonsbehörden zugestellt wird. 

In einer Vollzugshilfe sind die Sicherheitsabstände definiert, die zu anfälligen Zonen (Gewässer, Fassungsbereiche, Feldgehölze usw.), Wohnzonen und Strassen eingehalten werden müssen. Es dürfen nur Fungizide ausgebracht werden, die für die Behandlung aus der Luft zugelassen sind. Das Ausbringen von Herbiziden und Insektiziden per Helikopter ist strengstens untersagt. Eine Mehrheit der Flächen wird nur mit Mitteln behandelt, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind, wodurch Probleme mit Abdrift zwischen den verschiedenen Produktionsmethoden vermieden werden.

Die Sprühvorrichtung des Helikopters wird alle drei Jahre einer offiziellen Kontrolle unterzogen mit dem Ziel, einen optimalen Pflanzenschutz mit einer minimalen Mittelmenge zu erreichen und gleichzeitig die Umweltrisiken von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

 

Drohne

Seit etwa zehn Jahren bieten Sprühdrohnen neue Möglichkeiten für einen anwender- und umweltfreundlichen Pflanzenschutz aus der Luft. Sowohl biologische wie auch synthetische Pflanzenschutzmittel lassen sich gezielt ausbringen.
 
Umfangreiche Versuche von Agroscope haben gezeigt, dass die Abdrift etwas höher als bei Feldspritzen, aber besser als bei Gebläsespritzen ist. Für das Ausbringen mit Drohnen gelten die gleichen Anforderungen wie für Sprühmethoden am Boden; das Sprühen von Herbiziden und Insektiziden ist also erlaubt. 

Fünf Bundesämter (BAFU, BAZL, BLW, BLV und SECO) entwickelten ein Verfahren für die offizielle Zulassung von Drohnen, die zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden. Die Drohnen werden vor Inbetriebnahme einer technischen Überprüfung sowie einer Zulassung durch Agroscope und danach alle drei Jahre einer technischen Kontrolle unterzogen mit dem Ziel, einen optimalen Pflanzenschutz mit einer minimalen Mittelmenge zu erreichen und gleichzeitig die Umweltrisiken von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

Die Betreiberinnen und Betreiber müssen über eine Fluglizenz verfügen und im Besitz einer Flugbewilligung des BAZL sein. Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen muss die Betreiberin bzw. der Betreiber die Anforderungen einhalten, die im offiziellen Antragsformular des BAZL «FOCA-UAS-APP-SPRAY-DE» festgelegt sind.