Bäder und Duschanlagen
Seit dem 1. Mai 2017 sind Dusch- und Badewasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen in der Lebensmittelgesetzgebung geregelt.
In diesem Bereich überprüfen wir unter anderem die Badewasserqualität von öffentlich zugänglichen Bädern sowie von Whirlpools. Dasselbe gilt für die Duschwasserqualität welche bei öffentlichen Duschanlagen verwendet wird. Dies sind rund 300 Betriebe, welche bei unserer Dienststelle gemeldet sind und von uns, sei es mittels Probenerhebungen oder mittels Inspektionen, kontrolliert werden. Jedes Jahr werden rund 1'600 Proben in diesem Segment durch uns analysiert.
Bei Teichen welche für das Baden vorgesehen sind bzw. als sogenannte Badeteiche angepriesen werden, erheben wir auch Wasserproben und analysieren diese auf ihre Qualität.
Im Vergleich zur gegenwärtigen Gesetzgebung im Wallis sind die Anpassungen, welche durch die neue Bundesgesetzgebung in der "Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 (SR 817.022.11)" gefordert werden, gering.
Das kantonale Reglement betreffend die Gesundheits- und Sicherheitskontrolle von öffentlichen Badeanlagen vom 20. Dezember 2000 (818.300) schließt die Hauptpunkte bereits ein. In der laufenden Revision werden die Anforderungen an die neue Gesetzgebung berücksichtigt. Die wichtigsten Anpassungen betreffen folgende Punkte:
- Anforderungen an die mikrobiologische und chemische Qualität von Dusch- und Badewasser;
- Neue Begriffe der Badewassersanlagen, welche den Kontrollen unterworfen sind;
- Integration der Dampfbäder (Warmluftraum mit hoher Luftfeuchtigkeit, dessen Temperatur im Allgemeinen zwischen 40°C und 50°C liegt), welche den Kontrollen unterworfen sind;
- Meldepflicht für Bauprojekte. Wer ein öffentlich zugängliches Bad oder ein Whirlpool bauen oder baulich verändern will, muss dies der kantonalen Vollzugsbehörde (DVSV) vorgängig melden.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetzgebung
Teiche und Seen
Im Wallis gibt es etwa 25 öffentliche Strände, Teiche und Seen, die im Sommer regelmäßig von der Bevölkerung zum Baden genutzt werden. Die meisten Gewässer sind im Besitz der Gemeinden, in denen sie sich befinden. Die DVSV führt pro Sommersaison zwei Beprobungen dieser Gewässer durch, d. h. wenn die Wassertemperatur bei oder über 20 °C liegt.
Die Anzahl der Bakterien E. coli und Enterokokken werden bestimmt und dienen zur Beurteilung der allgemeinen Qualität des Badewassers.
Zusätzlich zur Überwachung der Wasseroberflächen vor Ort durch die Betreiber (in der Regel durch die Gemeinden), wird zudem einmal pro Jahr, in einigen gefährdeten Gewässer, mit Zustimmung des Eigentümers das Badewasser auf Cyanotoxine untersucht.