Tierverkehr
Die Kontrolle des Tierverkehrs dient dazu Tierseuchen zu vermeiden und zu bekämpfen. So wird eine Rückverfolgung gewährleistet, mit deren Hilfe man genau die Herkunft eines Produktes bestimmen kann.
Alle Betriebe mit Nutztieren (Klauentiere, Equiden, Bienen, Fische, Geflügel) müssen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein.
Die Besitzer müssen eine Kontrolle ihres Bestandes durchführen und jedes Tier kennzeichnen.
Bei Klauentieren und Equiden müssen alle Bewegungen von der Geburt bis zum Tod oder zur Schlachtung in der TVD verzeichnet werden.
Registrierung von Geflügel
Gemäss der am 1. November 2020 in Kraft getretenen dienstellenübergreifenden Weisung betreffend der Registrierung von Betrieben, welche gemäss TVD nicht der obligatorischen Registrierungspflicht unterliegen, müssen alle Hobby-Geflügelhaltungsbetriebe mit Geflügel folgender Arten:
- Hühner
- Truthühner
- Perlhühner
- Rebhühner
- Fasane
- Wachteln
- Enten
- Gänse
- Strausse
- Schwäne
vom Halter selbst mit der dafür entwickelten Applikation registriert werden.
Die Registrierungspflicht gilt auch für Geflügelhaltungsbetriebe, die schon vor dem 1. November 2020 existierten.
Die Daten müssen vom Tierhalter durch eine neue Eingabe in die App auf dem aktuellen Stand gehalten werden, wenn sich die Anzahl der Tiere ändert, oder wenn er seine Tätigkeit aufgibt. In jedem Fall mindestens einmal pro Jahr. Für weitere Informationen können Sie das Dokument Hilfe für die Erfassungsanwendung konsultieren.
Registrierung von Schafen und Ziegen in der TVD
Halter von Schafen und Ziegen sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, ihre Tiere zu registrieren und der Tierverkehrsdatenbank (TVD) alle Bewegungen ihrer Tiere zu melden.
Die Kennzeichnung von Klauentieren muss dauerhaft sein und die individuelle Erkennung jedes einzelnen Tieres ermöglichen. Tiere der Schafgattung müssen spätestens 30 Tage nach der Geburt mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Tiere der Ziegengattung, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden.
Der Tierverkehr für Schafe ist seit dem 1. Oktober 2024 und dem Beginn der nationalen Bekämpfung der Moderhinke eingeschränkt. Seit diesem Datum haben die Schafhaltungsbetriebe in der Schweiz in ihrer TVD einen Moderhinke-Status erhalten
Verkehr von Rindern
Der BVD-Status von Rindern ist jederzeit in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) abrufbar und zeigt an, ob das Tier oder der Betrieb Tierseuchenmassnahmen im Zusammenhang mit der Krankheit Bovine Virus-Diarrhoe unterliegt (Sperre oder Verbringungsverbot). Vor dem Kauf und der Verbringung eines Tieres auf den eigenen Betrieb wird empfohlen, den BVD-Status des Herkunftsbetriebs des Tieres zu überprüfen, um den eigenen Betrieb vor der Einschleppung des BVD-Virus zu schützen.
Indem den Tierhaltern im November 2024 ein neues Instrument in der TVD, die «BVD-Ampel», zur Verfügung gestellt wird, soll die Zirkulation des BVD-Virus durch einen risikoarmen Tierverkehr blockiert werden. Die Farbe Grün zeigt an, dass die Ausbreitung des Virus unwahrscheinlich ist. Rinderhaltern wird empfohlen, Tierverkehr nur mit sogenannten «grünen» Rinderbetrieben durchzuführen.
Sömmerung
Tiere aus verschiedenen Betrieben werden während der Sömmerung zusammengeführt. Die Sömmerung wird durch den Beschluss betreffend die Sömmerung geregelt.