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Verlorene oder gefundene Tiere

Haben Sie Ihr Heimtier verloren ?

Sie können die Datenbank der gefundenen Tiere, verfügbar auf die Schweizerische Tiermeldezentrale konsultieren oder das nächste Tierheim kontaktieren.

Haben Sie ein Haustier gefunden?

Im Sinne des Gesetzes ist derjenige, der ein verlorenes Tier findet, verpflichtet, den Eigentümer oder, falls dieser nicht anwesend ist, die zuständige Behörde zu informieren (Art. 720a ZGB). Gemäss Artikel 15 des Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz (AGTSchG) sind die Gemeinden, in denen das Tier gefunden wurde, für die Betreuung des Tieres verantwortlich. Sie können sich daher an die betreffende Gemeindeverwaltung oder die Stadtpolizei wenden. Sie können es auch über www.stmz.ch anmelden.

Wenn Sie sich von Ihrem Haustier trennen müssen, wenden Sie sich an den nächstgelegenen Tierschutzverein.

Was tun, wenn ein Wildtier entdeckt wird ?

Jedes Tier der einheimischen Fauna, das sich nicht in seinem natürlichen Lebensraum aufhält oder ein anormales Verhalten zeigt, kann bei der kantonalen Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere gemeldet werden. Gesunde Wildtiere dürfen in der Natur weder gestört noch eingefangen werden.

Unter den einheimischen Wildtierarten versteht man insbesondere :

  • Wild (Hirsche, Hirschkühe, Rehkitze, Gämsen, Rehe usw.).
  • Alle Vögel mit Ausnahme von Sittichen, Papageien, Kakadus und anderen Psittaciden.
  • Die Smaragdeidechse.
  • Der italienische Skorpion (Euscorpius italicus).
  • Die Aspisviper (Vipera aspis).
  • Die Äskulapnatter (Zamenis longissimus).
  • Die Ringelnatter (Natrix natrix).
  • Die Vipernnatter (Natrix maura).
  • Die Schlingnatter (Coronella austriaca).
  • Die grün-gelbe Natter (Hierophis viridiflavus)

Wir empfehlen, ein Wildtier nicht zu berühren, auch wenn es verletzt ist. Wenn ein Wildtier offensichtlich verletzt ist, melden Sie den Fall dem zuständigen Wildhüter. Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren ist die Polizei zu informieren.

Entdeckung einer invasiven Art

Einige nicht-einheimische (exotische) Arten, die sich in unserem Land vermehren, können erhebliche Schäden für Ökosysteme, menschliche Aktivitäten und sogar für die Gesundheit verursachen. In diesem Fall spricht man von invasiven Arten.

Wenn Sie eine der folgenden Arten entdecken (die Liste ist nicht vollständig), wenden Sie sich bitte an das Amt für Wald, Natur und Landschaft oder das Amt für Landwirtschaft.

Liste der invasiven Arten : 

  • Die Florida-Schildkröte (deren Haltung seit 2008 verboten ist).
  • Die grosse Achatschnecke.