Einheitlichen Anlaufstelle

Die Eltern nehmen mit der Klassenlehrperson Kontakt auf. Die Klassenlehrperson klärt mit den Eltern das Bedürfnis des Kindes und kann in einem ersten Schritt schulische Massnahmen empfehlen (s. Abbildung unten Punkt A).

Es ist auch möglich, dass die Klassenlehrperson die Eltern kontaktiert, um die Bedürfnisse des Kindes zu besprechen und eine Anmeldung für eine Koordinationssitzung Schule – ZET vorzuschlagen.

Wird eine Abklärung oder Intervention des ZET als wichtig erachtet, füllen die Eltern und die Klassenlehrperson das Dokument «Anmeldung für eine Koordinationssitzung Schule – ZET» aus. In diesem Dokument wird das Bedürfnis des Kindes und wichtige Beobachtungen das Kind betreffend festgehalten. Das Dokument wird von den Eltern unterschrieben und erlaubt es, dass die Schule und das ZET in einer Koordinationssitzung die Situation des Kindes besprechen können. Die Klassenlehrperson leitet das Dokument an die Schuldirektion weiter (s. Abbildung unten Punkt A).

In der nächsten Koordinationssitzungen Schule-ZET wird das Kind besprochen. Die Koordinationssitzungen finden in jeder Schulregion viermal pro Jahr statt (September/Oktober; November/Dezember; Januar/Februar und April/Mai). In der Koordinationssitzung wird die Situation des Kindes, sein Bedürfnis und seine bisherige Entwicklung analysiert und diskutiert (s. Abbildung unten Punkt B). Anschliessend wird für die Eltern ein Vorschlag für ein weiteres Vorgehen vorbereitet. Dieser Vorschlag kann unterschiedliche Empfehlungen umfassen:

  • keine Massnahmen notwendig, da die Entwicklung des Kindes normal verläuft
  • Abklärung des Kindes beim ZET
  • Klassenbeobachtungen des Kindes durch das ZET
  • schulische Massnahmen
  • Anmeldung des Kindes bei anderen Fachpersonen
  • etc.

Die Eltern werden nach der Koordinationssitzung Schule-ZET von der Schule über den Vorschlag und das weitere Vorgehen informiert (s. Abbildung unten Punkt C).

Abbildung: Der Ablauf der «einheitlichen Anlaufstelle» mit Koordinationssitzung Schule - ZET

Antrag auf Konsultation

 

  • Dringende Situationen und Krisen

In dringenden Situationen und Krisen steht Ihnen während den Büroöffnungszeiten (8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00) ein Psychologe telefonisch zur Verfügung. Diesen erreichen Sie über das regionale ZET-Zentrum.

Dieses Angebot gilt für Eltern, Kinder, Jugendliche, Schulen, Fachpersonen im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien

  • 0 - 4 Jahre

Die Eltern können ihr Kind telefonisch beim regionalen ZET anmelden. Dies gilt für die Logopädie, die Psychomotorik wie auch für die Psychologie.
 

  • Ab 4 Jahren

Kinder und Jugendliche im obligatorischen Schulalter werden wie folgt angemeldet:

  • für die Logopädie: Die Eltern* nehmen mit der Klassenlehrperson des Kindes Kontakt auf.

  • für die Psychomotorik: Die Eltern* nehmen mit der Klassenlehrperson des Kindes Kontakt auf.

  • für die Psychologie:

    • schulpsychologische Fragestellungen: Die Eltern* nehmen mit der Klassenlehrperson des Kindes Kontakt auf.

    • alle anderen psychologischen Themen, die primär keinen Zusammenhang mit der Schule aufweisen: Die Eltern* melden das Kind/den Jugendlichen direkt über das regionale ZET an. Jugendliche können sich auch direkt beim ZET anmelden.

  • Ab Sekundarstufe II

Die Eltern können ihre-n Jugendliche-n telefonisch beim regionalen ZET anmelden. Jugendliche dürfen sich auch direkt beim ZET anmelden.

  * Fachpersonen (z.B. Kinderärzte) können die Eltern bei der Anmeldung unterstützen oder im Einverständnis der Eltern die Anmeldung gemäss vorgesehenem Ablauf tätigen.
 

Einheitliche Anlaufstelle

Umfrage zur Zufriedenheit mit dem CDTEA-Schalter

https://survey.apps.vs.ch/index.php/164885?lang=de

Ämterkontakt und regionale Verteilung