Grundausbildung

Die Grundausbildung wird während zweier Jahre absolviert und entspricht den Ausbildungsprogrammen.

Die Ausbildungsprogramme sind spezifisch auf die Primarstufe und die Sekundarstufen I und II (allgemeine und berufsbildende Ausbildungsgänge) zugeschnitten.

Während das erste Jahr auf die Theorie ausgerichtet ist, steht im zweiten Jahr das Kennenlernen der Kooperationsnetze und die Präsentation konkreter Fälle im Zentrum.

Grundsätzlich findet die Grundausbildung ausserhalb der Schulzeit statt. Wenn dies nicht möglich ist, organisiert die betroffene Schuldirektion intern die Vertretung des Kandidaten für die Stelle des schulischen Mediators.

Der Kandidat für die Stelle des schulischen Mediators ist zur Teilnahme an allen Kursen der Ausbildung verpflichtet. Ist der Kandidat verhindert, informiert er vorgängig seinen Schuldirektor und den Ausbildungsverantwortlichen.

Versäumt der Kandidat für die Stelle des Mediators ein Ausbildungsmodul, verfasst er eine schriftliche Arbeit über das behandelte Thema, die beim Ausbildungsverantwortlichen eingereicht werden muss.

Für den Erwerb des Zertifikats wird die Teilnahme an mindestens 80% der Ausbildungsmodule pro Jahr verlangt.

Wenn der Kandidat für die Stelle des schulischen Mediators alle Anforderungen erfüllt, erhält er ein vom Departementsvorsteher unterzeichnetes Zertifikat, das ihm die absolvierte Ausbildung bescheinigt.