Die kantonale Beobachtungsstelle für die Jugend

Die Jugend ist die Zukunft unserer Gesellschaft, weshalb sich die Einführung einer guten Politik zu ihren Gunsten heute als unerlässlich erweist.
Um dies zu erreichen, verfügt das Wallis über zahlreiche staatliche Partner, Gemeindedienste, Sport-, Kultur- und Sozialvereine, NGOs, Kirchengemeinden und andere Akteure, die sich stark für die Jugend engagieren.

Auch bei den Gesetzen in diesem Bereich ist das Wallis innovativ, wie das Gesetz zugunsten der Jugend vom 11. Mai 2000 beweist. Andere Massnahmen wie Programme zur Unterstützung der Elternschaft oder Aktivitäten, die von Freizeitzentren und soziokulturellen Animatoren angeboten werden, zeugen vom Reichtum und der Vielfalt der Initiativen zugunsten der Jugend.

Trotz dieser Vielfalt an Angeboten sind nur wenige Verbindungen zwischen diesen Akteuren vorhanden. Informationen von einem Dienst werden nicht unbedingt an einen anderen weitergeleitet und umgekehrt. Diese arbeiten dann individuell mit wenig (oder gar keiner) Zusammenarbeit untereinander und die Wirkung ihrer Massnahmen ist daher nicht voll wirksam.

Ein weiteres Hindernis besteht darin, dass der Kanton praktisch über keine genauen Zahlenangaben zu den Jugendlichen verfügt. Darüber hinaus tauschen die verschiedenen Partner, die im Besitz dieser statistischen Daten sind, diese Informationen nicht untereinander aus.

Es mangelt daher an gemeinsamen Strategien, Wissensaustausch und einem allgemeinen Überblick zwischen den verschiedenen Akteuren.

Im November 2011 wurde eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des Jugendgesetzes durchgeführt. Diese Analyse ist im Bericht über die Jugendpolitik enthalten.
Aus diesem Bericht ging klar hervor, dass die Walliser Jugendpolitik noch immer unter Mängeln leidet, wie z.B. einer fehlenden operationellen Koordination, einer fehlenden Beteiligung der Jugendlichen an der politischen Entscheidungsfindung oder einem fehlenden Wissensaustausch im Bereich der Förderung.

Um diese Mängel zu beheben, wurden in diesem Bericht Lösungen wie die Einsetzung eines Führungsausschusses, die Schaffung einer Versammlung der kommunalen Jugenddelegierten, eine stärkere Beteiligung der Jugendlichen sowie die Einrichtung einer Koordination der Prävention vorgeschlagen.

Das kantonale Jugendamt ist sich dieser Situation bewusst und hat dem Staatsrat am 20. Juni 2012 den Vorschlag unterbreitet, ein kantonales Jugendobservatorium (OCJ) zu gründen, dessen Hauptziele einerseits die Vereinheitlichung der verschiedenen Partner, die für die Jugend zuständig sind, und andererseits die Sammlung und Zentralisierung einer statistischen Datenbank in allen Bereichen, die die Jugendlichen betreffen, sein werden.

Seitdem findet man dieses Arbeitsinstrument im Jugendgesetz in Artikel 9 wieder.

KONTAKT

Mélanie Combremont

Avenue Ritz 29
1950 Sion

Mitglieder der Beobachtungsstelle