Supervision

Um im Amt zu bleiben, müssen die Mediatoren spätestens alle vier Jahre nach Erhalt ihres Zertifikats in Absprache mit ihrer Schulleitung einen vollständigen Zyklus einer obligatorischen Supervision absolvieren. Die Mediatoren, die daran teilnehmen, verpflichten sich für alle Sitzungen des Schuljahres.

Im Falle einer Verhinderung informieren die Mediatoren ihre Schulleitung und den Leiter der Supervision im Voraus.

Eine Teilnahme an mindestens 80% der Supervisionen pro Jahr ist erforderlich, um einen Supervisionszyklus abgeschlossen zu haben.

Das ZET bietet 48 Supervisionsplätze pro Jahr für die Schulmediation an, 16 für das Oberwallis und 32 für das Unterwallis.

Die Schulmediatoren können sich nach Rücksprache mit ihrer Schuldirektion bis Juni direkt bei Frau Marlène Moeri (marlene.moeri@admin.vs.ch) anmelden.