Kantonswechsel - Kontrollschilder und Ausweise
Kantonswechsel - KontrollSchilder und Ausweise
Sie sind von einem anderen Kanton ins Wallis gezogen und möchten die Kontrollschilder und Ausweise umtauschen?
Wir bitten Sie, uns innert 14 Tagen folgende Dokumente vorzulegen:
- den Führerausweis im Original, sowie den blauen Schiffsführerausweis (wenn vorhanden), mit einem aktuellen farbigen Passfoto und dem Formular "Gesuch um Ausstellen eines Ausweises mit Änderung"; andernfalls eine beidseitige Fotokopie des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK)
- die Wohnsitzbestätigung der Walliser Gemeinde
Zur Fahrzeugeinlösung mit Walliser Kontrollschildern und zur Vorlage der vollständigen Unterlagen empfehlen wir Ihnen die Konsultation unserer Seite "Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges mit VS-Schildern".
Für die Schiffseinlösung mit Walliser Kontrollschildern die Seite "Inverkehrsetzung eines Schiffes". Achtung: der Standplatz bestimmt die Zulassung des Bootes. Ihr Boot muss nur dann Walliser Kennzeichen tragen, wenn es in einem Walliser Hafen liegt.
Sie können uns die Kontrollschilder des Herkunftskantons in sauberem Zustand und ohne Rahmen übergeben.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Rue de la Dixence 85c
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach161
1890 St-Maurice
Email : scn-immatr@admin.vs.ch