Änderung des Firmennamens auf Ausweise
Änderung des Firmennamens auf Ausweise
Eine Änderung des Firmennamens auf den Ausweisen muss der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt innert 14 Tagen gemeldet werden. Sie wird ausschliesslich nach Erhalt von allen Original-Ausweisen bearbeitet.
Wir unterscheiden 2 Fälle:
1. Die Firmennummer im Handelsregister bleibt identisch
Sie wird wie eine Namensänderung für eine natürliche Person behandelt. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- eine Kopie des offiziellen Handelsregisterauszuges (kein Internetauszug);
- ein elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis ausgestellt durch Ihre Versicherungsgesellschaft und gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger) für jedes Fahrzeug und Schiff;
- alle Original-Fahrzeugausweise und Schiffsausweise (wenn vorhanden);
2. Die Firmennummer im Handelsregister ist neu
Sie wird wie eine Kontrollschilderabtretung behandelt. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- die ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldung zur Inverkehrsetzung;
- ein durch Ihre Versicherungsgesellschaft ausgestellter elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis, gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger);
- sämtliche Original-Fahrzeugausweise der Firma;
- eine Kopie des offiziellen Handelsregisterauszuges (kein Internetauszug);
- eine Abtretung der Kontrollschilder vollständig ausgefüllt und unterzeichnet;
- die Löschung des Leasings auf dem ehemaligen Halter sowie den Eintrag des Leasingscode 178 auf dem neuen Halter.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach161
1890 St-Maurice
Telefon: 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch
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