Technische Schiffskontrolle
Technische Schiffskontrolle
Das Schiff wird durch den Halter oder durch eine von ihm bestimmte Person vorgeführt. Die Person die das Schiff vorführt, muss nicht im Besitz des entsprechenden Schiffsführerausweises sein, jedoch das Schiff, die Einrichtungen und seine Besonderheiten kennen.
Im Normalfall finden die periodischen Kontrollen für Vergnügungs- und Sportschiffe im Wasser statt.
Besitzer von Booten mit Holzrumpf müssen diese entweder außerhalb des Wassers vorführen oder ein von einer anerkannten Werft ausgestelltes Rumpfprüfzertifikat (nicht älter als 12 Monate) vorlegen. Nicht motorisierte Schiffe können an Land kontrolliert werden.
Vorbereitung des Schiffes
Das Schiff muss in einem guten Zustand und sauber, insbesondere auf der Ebene des Laderaums, des Motors und des Rumpfs, vorgeführt werden. Sämtliche obligatorischen Ausrüstungen stehen für die Kontrolle zur Verfügung. Die Nummern des Rumpfs, des oder der Motoren müssen lesbar sein. Die Kraftstoffinstallationskomponenten (Tank, Gummischläuche, Schwanenhals, Ventil, usw...) müssen gut zugänglich sein. Vor der technischen Kontrolle müssen die Abdeckungen der Tanks entfernt und die Kisten entleert werden.
Eine Vorbereitung durch eine Werft wird empfohlen.
Frequenz der Kontrolle | Art der Einrichtung |
3 Jahre | obligatorische Abgaswartung sämtlicher Motoren |
alle Jahre | Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Fahrgästen |
Laut Herstellerangaben, jedoch max 3 Jahre | fixierte und tragbare Feuerlöscher |
3 Jahre | für die Flüssiggasanlagen |
10 Jahre (bei einem Halterwechsel bereits nach 5 Jahren) | für die elektrischen Anlagen über 24 Volt |
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Sektion Technik / Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Email : scn_navigation@admin.vs.ch
Hafen von Le Bouveret
Telefon : 027 607 30 58
(Büro ist vom 15. März bis 15. November immer am Montagmorgen von 08.00 - 12.00 geöffnet)