Wie werde ich Walliser Jäger / Jägerin
Informationen zur Jagdausbildung
1. Zulassungsbedingungen
- Zugelassen sind alle Personen, welche bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres das 18. Altersjahr erfüllt haben.
- Es dürfen keine Verweigerungsgründe für die Erteilung eines Jagdpatentes im Sinne von Art.13 des KJSG vorliegen.
Die Einschreibung erfolgt mittels Formular an die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres. Die Einschreibung ist für den jeweiligen praktischen und theoretischen Block während maximal 2 Jahren gültig.
2. Grundsätze und Ausbildung
Um das Jagdpatent zu erhalten muss der Kandidat:
- eine praktische und theoretische Ausbildung absolvieren (15 Tage verteilt auf zwei Jahre)
- eine Schiessprüfung mit der Büchse und der Flinte bestehen
- eine mündliche und schriftliche Prüfung bestehen
Im ersten Ausbildungsjahr (50 Stunden) umfasst die Ausbildung namentlich allgemeine Themen über Wildtiere, Umwelt, Gebrauch der Jagdhunde sowie die Waffenhandhabung und Schiessausbildung. Praktische Arbeiten gehören ebenfalls ins Programm des ersten Jahres. Die Schiessprüfung mit Büchse und Flinte findet am Ende des praktischen Ausbildungsjahres statt ( Ende Oktober).
Das zweite Ausbildungsjahr (mind. 7 Kurstage) umfasst eine Ausbildung über Jagdgesetzgebung, Ethik, Ökologie, Biodiversität, Kenntnisse der Wildtiere, die Jagdtechniken, Jagd- und Schweisshunde, Waffen und Munition, Wildtierkrankheiten sowie Wildschäden. Diese Ausbildung wird mit der mündlichen und schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
3. Ausbildungsorte
Die theoretische Ausbildung findet mehrheitlich in der Berufsschule Brig statt. Einzelne Kurse können jedoch an anderen Orten im Oberwallis stattfinden. Für das Schiesswesen werden die geeigneten Schiessstände nach einem Turnus durch die DJFW festgelegt.
4. Gesetzliche Grundlagen
- 922.1 Artikel 53 Absatz2 des Jagdgesetzes (KJSG) vom 30. Januar 1991
- 922.100 Ausführungsreglement zum Jagdgesetz vom 16. Juni 2021
5. Erforderliche Dokumente
Das Gesuch umfasst das Einschreibeformular, zwei Passfotos, eine Kopie der Identitätskarte sowie einen Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate).