Wie werde ich Walliser Jäger / Jägerin

Zur Erlangung des Patentes muss der Jungjäger Kandidat eine praktische und theoretische Ausbildung absolvieren. Danach muss die Person eine Schiessprüfung mit der Büchse und der Flinte, sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung bestehen.

Informationen zur Jagdausbildung

1. Zulassungsbedingungen

  • Zugelassen sind alle Personen, welche bis zum 31. Dezember des  laufenden Jahres das 18. Altersjahr erfüllt haben.
  • Es dürfen keine Verweigerungsgründe für die Erteilung eines Jagdpatentes im Sinne von Art.13 des KJSG vorliegen.

Die Einschreibung erfolgt  mittels Formular an die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres. Die Einschreibung ist für den jeweiligen praktischen und theoretischen Block während maximal 2 Jahren gültig.

2. Grundsätze und Ausbildung

Um das Jagdpatent zu erhalten muss der Kandidat:

  • eine praktische und theoretische Ausbildung absolvieren (15 Tage verteilt auf zwei Jahre)
  • eine Schiessprüfung mit der Büchse und der Flinte bestehen
  • eine mündliche und schriftliche Prüfung bestehen 

Im ersten Ausbildungsjahr (50 Stunden) umfasst die Ausbildung namentlich allgemeine Themen über Wildtiere, Umwelt, Gebrauch der Jagdhunde sowie die Waffenhandhabung und Schiessausbildung. Praktische Arbeiten gehören ebenfalls ins Programm des ersten Jahres. Die Schiessprüfung mit Büchse und Flinte findet am Ende des praktischen Ausbildungsjahres statt ( Ende Oktober).

Das zweite Ausbildungsjahr (mind. 7 Kurstage) umfasst eine Ausbildung über Jagdgesetzgebung, Ethik, Ökologie, Biodiversität, Kenntnisse der Wildtiere, die Jagdtechniken,  Jagd- und Schweisshunde, Waffen und Munition, Wildtierkrankheiten sowie Wildschäden. Diese Ausbildung wird mit der  mündlichen und schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

3. Ausbildungsorte

Die theoretische Ausbildung findet mehrheitlich in der Berufsschule Brig statt. Einzelne Kurse können jedoch an anderen Orten im Oberwallis stattfinden. Für das Schiesswesen werden die geeigneten Schiessstände nach einem Turnus durch die DJFW festgelegt.

4. Gesetzliche Grundlagen

922.1 Artikel 53 Absatz2 des Jagdgesetzes (KJSG) vom 30. Januar 1991
922.100 Ausführungsreglement zum Jagdgesetz vom 16. Juni 2021

5. Erforderliche Dokumente

Das Gesuch umfasst das Einschreibeformular, zwei Passfotos, eine Kopie der Identitätskarte sowie einen Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate). 

 

Einschreibung Jagdausbildung 2024

Die interessierte Person schreibt sich mit einem entsprechenden Anmeldeformular bei der Dienststelle für die Jungjägerausbildung ein.

Einschreibung Jagdausbildung 2024

Das Einschreibeformular zur Teilnahme an der Jungjägerausbildung muss bis zum 1. Oktober bei der DJFW eintreffen. Dem Formular sind zwei Passfotos sowie ein Strafregisterauszug beizufügen, dessen Ausstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegt (Bestellformular für den Strafregisterauszug ist bei der Post erhältlich). 

Die Einschreibung ist nur gültig, wenn die Einschreibegebühr von Fr. 750.- bezahlt wurde. Zu diesem Zweck erhält der Kandidat eine Rechnung nach Ablauf der Einschreibefrist.

Sollte die Teilnahme an der Ausbildung nach erfolgter Anmeldung aus irgendeinem Grund abgebrochen werden, so gelten die Tarife auf dem Infoblatt "Tarife Jagdausbildung und Prüfung".

Der erste obligatorische Ausbildungstag findet am Samstag, 16. November 2024, von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Schiesssportzentrum Riedertal statt. (Das Schiesssportzentrum Riedertal befindet sich an der Kantonsstrasse zwischen Raron und Visp auf der rechten Tal- bzw. Strassenseite in Fahrtrichtung Visp/Oberwallis). Bereits am ersten Ausbildungstag muss jeder Jungjäger / jede Jungjägerin ein Kugelgewehr und ein Schrotgewehr mitnehmen, welche für die Walliser Jagd zugelassen sind. Andernfalls kann mit der Jungjägerausbildung nicht gestartet werden. 

Für Auskünfte betreffend Waffenerwerb stehen Ihnen lokale Waffenanbieter oder das Kantonale Waffenbüro in Brig (027/ 606 59 20) zur Verfügung.  

Nach erfolgter Anmeldung wird jedem Jungjäger / jeder Jungjägerin bis spätestens am 11. November 2024 eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen zum Ablauf des 1. Ausbildungstages zugesendet. Wer dieses E-Mail nicht bis zu diesem Datum erhalten hat, muss sich mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere in Sitten in Verbindung setzen.

Die vorgenannte Information gilt als Einladung. Es wird keine separate Einladung versendet.

Weitere obligatorische Daten sind: 22. März 2025 und 7. Juni 2025 sowie 25. Oktober 2025 (Schiessprüfung)

(Nachschiessprüfung findet am 6. Juni 2026)

 

 

 

 

 

 

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Einschreibung für die Jagdausbildung im Kanton Wallis