Jagdausbildung
1. Zulassungsbedingungen
Wer sich für die Jagdausbildung anmeldet, muss bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres das 18. Lebensjahr erfüllt haben und es darf kein Grund zur Verweigerung des Jagdpatents im Sinne von Artikel 13 des Jagdgesetzes (kantonales Jagdgesetz, kJSG) vom 31. Januar 1991 vorliegen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bis spätestens zum 01. Oktober des laufenden Jahres mittels online-Anmeldeformular (verfügbar ab Sommer 2025) an die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW).
- Dem Anmeldeformular muss ein farbiges Passfoto sowie ein Strafregisterauszug beigefügt werden, dessen Ausstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Kursgebühr von CHF 750.00 bezahlt wurde. Zu diesem Zweck erhält der Kandidat/die Kandidatin nach Ablauf der Anmeldefrist eine Rechnung der DJFW.
- Sollte die Ausbildung (nach erfolgter Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt) abgebrochen werden, gelten die Tarife gemäss Weisung über die Ausbildung und Prüfung von Jungjägerkandidaten.
3. Ausbildungs-Inhalt
Das erste Ausbildungsjahr (50 Stunden) umfasst die praktische Ausbildung namentlich allgemeine Themen über die Kenntnis von Wildtieren und ihren Habitaten, die Umwelt, die Biodiversität und die Ökologie, von Jagd- und Schweisshunden und deren praktischen Einsatz, Schiessen, Waffenhandhabung und Waffenkenntnis sowie nützlichen von der DJFW bestimmten Arbeiten. Die Schiessprüfung mit Büchse und Flinte findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt (meist im Oktober).
Das zweite Ausbildungsjahr (mind. 7 Kurstage) umfasst eine theoretische Ausbildung über Gesetzgebung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie mit der Jagd in Verbindung stehende Erlasse, Jagdethik, Biodiversität und Ökologie, Kenntnis über wildlebende Säugetiere, Vögel und deren Habitate, Jagdtechnik und Jagdpraxis, Jagd- und Schweisshunde, Jagdwaffen und -munition sowie Wildtierkrankheiten und Wildschäden.
4. Ausbildungs-Start und obligatorische Ausbildungstage
Der erste obligatorische Ausbildungstag findet am Samstag, 15. November 2025, von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Schiesssportzentrum Riedertal statt. (Das Schiesssportzentrum Riedertal befindet sich an der Kantonsstrasse zwischen Raron und Visp auf der rechten Tal- bzw. Strassenseite in Fahrtrichtung Visp/Oberwallis). Bereits am ersten Ausbildungstag muss jeder Kandidat/ jede Kandidatin ein Kugelgewehr und ein Schrotgewehr mitführen, welche für die Walliser Jagd zugelassen sind. Andernfalls kann mit der Jagdausbildung nicht begonnen werden.
Für Auskünfte betreffend Waffenerwerb stehen Ihnen lokale Waffenanbieter oder das Kantonale Waffenbüro in Brig (027/ 606 59 20) zur Verfügung.
Nach erfolgter Anmeldung wird jedem Kandidaten/jeder Kandidaten bis spätestens Ende Oktober eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen zum Ablauf des 1. Ausbildungstages zugestellt. Wer dieses E-Mail nicht bis zu diesem Datum erhalten hat, muss sich mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) in Sitten in Verbindung setzen.
Die vorgenannte Information gilt als Einladung. Es wird keine separate Einladung versendet.
Weitere obligatorische Daten sind: Samstag, 21. März 2026 und Samstag, 06. Juni 2026 (jeweils Schiessausbildung) sowie Samstag, 24. Oktober 2026 (Schiessprüfung).
Die Nachschiessprüfung findet am Samstag, 07. November 2026 statt.
5. Ausbildungsorte
Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsschule Visp statt. Einzelne Kurse können an anderen Orten im Oberwallis stattfinden. Für das Schiesswesen werden die geeigneten Schiessstände durch die DJFW festgelegt.
6. Gesetzliche Grundlagen
Ausführungsreglement zum Jagdgesetz (ReKJSG / SGS 922.100)
Weisung über die Ausbildung und Prüfung von Jungjägerkandidaten (WAPJ) (siehe nebenstehend)