Jagdgesetzgebung
Verzeichnis der eidgenössischen und kantonalen Gesetzesgrundlagen
Jagdgesetzgebung
Die eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebungen bezwecken:
- Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensräume, Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen den Wildtierpopulationen und eine angemessene Nutzung der Wildtiere durch die Jagd.
- Vorbeugen und Entschädigen von Wildtierschäden an Wäldern, Kulturen und Nutztieren.
- Information der Behörden, der Bevölkerung, der Jugend und der Partner über die wildlebenden Tiere.
- Mitarbeit bei der Realisierung von Forschungsprojekten über wildlebende Tiere, Wildkrankheiten und Lebensräume.
Die Gesetzgebungstexte sind verfügbar unter der Rubrik „Rechtsgrundlage“
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz und Verordnungen
- 922.0 Bundesgesetz vom 20.Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) (Externer Link)
- 922.01 Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) (Externer Link)
- 922.31 Verordnung vom 30. September 1991 über die eidg. Jagdbanngebiete (VEJ) (Externer Link)
- 922.32 Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) (Externer Link)