Steinwildregulation

Der Alpensteinbock (Capra ibex, fortan als Steinwild bezeichnet) wurde in den Jahren zwischen 1550 und 1850 in weiten Teilen des Alpenraums ausgerottet. Grund dafür war der fehlende Schutz und damit zusammenhängend der unkontrollierte Abschuss, welcher infolge der fortschreitenden Entwicklung von immer besseren Schusswaffen zugenommen hat. Das Erlegen von Steinwild diente hauptsächlich der Nahrungsbeschaffung, aber auch heilversprechende Eigenschaften des Steinwilds (z.B. Herzkreuz, Bezoarsteine) oder Trophäen waren von Interesse. Die letzte verbliebene Steinwildkolonie im Gran Paradiso (IT) wurde 1821 unter Schutz gestellt, wodurch der Erhalt des Steinwilds gesichert werden konnte. In den Folgejahren sind mehrere Versuche zu Wiederansiedlung des Steinwilds in der Schweiz gescheitert. Erst im Wildpark «Peter und Paul» in St. Gallen, welcher im Jahr 1892 gegründet wurde, konnte ab 1906 eine neue (reine) Steinwildkolonie aufgebaut werden. Um 1911 fand dann die erste offizielle Wiederansiedlung des Steinwilds in die freie Wildbahn (Graue Hörner, Kanton SG) statt. Zwischen 1915 und 1920 wurde weiteres Steinwild in den Gebieten Harder (Kanton BE), Albris (Kanton GR) und dem Schweizerischen Nationalpark angesiedelt. Die Walliser Kolonie «Mont Pleureur» wurde 1928 gegründet. Zwischen 1911 bis 1938 wurden rund 170 Steinwild vom Wildpark «Peter und Paul» ausgesetzt. Bereits kurze Zeit nach der Einführung wurde das Steinwild mancherorts als Nahrungskonkurrent zum Nutzvieh betrachtet. Auch entstanden bald die ersten Schäden an Bäumen in Schutzwäldern. Statt die Wildart über Abschüsse zu regulieren, wurden in den Konfliktgebieten Fangaktionen durchgeführt, um das Steinwild in andere Gebiete umzusiedeln und somit gleichzeitig die Ausbreitung voranzutreiben. Im Wallis wurde das Steinwild ab 1938 ebenfalls in verschiedene Regionen umgesiedelt, wodurch sich dessen Bestand bis heute sehr erfolgreich entwickeln konnte.

Jeder Jäger mit einem Walliser Jagdpatent welcher im vorangehenden Jahr ein Jagdpatent gelöst hat ist berechtigt, sich für die Steinwildregulation einzuschreiben. Die Einschreibung für die Steinwildregulation erfolgt jeweils mit der Patentbestellung. Eine nachträgliche Einschreibung für die Steinwildregulation ist nicht mehr möglich. Nicht-Mitglieder einer Diana des Kantons Wallis sind von der Teilnahme an der Steinwildregulation ausgeschlossen. 

Wir bitten Sie, von der Weisung über die Regulationsjagd auf das Steinwild Kenntnis zu nehmen. 

Weisung über die Regulationsjagd auf das Steinwild